[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1666a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":103},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205746,"§ 1666a","1666a","Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen","Elterliche Sorge","(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Dies gilt auch, wenn einem Elternteil vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Nutzung der Familienwohnung untersagt werden soll. Wird einem Elternteil oder einem Dritten die Nutzung der vom Kind mitbewohnten oder einer anderen Wohnung untersagt, ist bei der Bemessung der Dauer der Maßnahme auch zu berücksichtigen, ob diesem das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zusteht, auf dem sich die Wohnung befindet; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht, das dingliche Wohnrecht oder wenn der Elternteil oder Dritte Mieter der Wohnung ist.\n(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.","BGB - Familienrecht - Verwandtschaft - Elterliche Sorge - § 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen\n\n(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Dies gilt auch, wenn einem Elternteil vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Nutzung der Familienwohnung untersagt werden soll. Wird einem Elternteil oder einem Dritten die Nutzung der vom Kind mitbewohnten oder einer anderen Wohnung untersagt, ist bei der Bemessung der Dauer der Maßnahme auch zu berücksichtigen, ob diesem das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zusteht, auf dem sich die Wohnung befindet; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht, das dingliche Wohnrecht oder wenn der Elternteil oder Dritte Mieter der Wohnung ist.\n(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 4","Abschnitt 2","Titel 5",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 1666","Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls","1666",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 1665",null,"1665",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 1664","Beschränkte Haftung der Eltern","1664",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 1667","Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens","1667",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 1671","Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern","1671",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 1673","Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis","1673",[51,57,62,67,72,77,82,87,92,97],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":31,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 27.08.2025 – 1 BvR 1473\u002F25","ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250827.1bvr147325","2025-08-27","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE463352501.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":31,"date":60,"source_url":61,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 20.11.2024 – 1 BvR 1404\u002F24","ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20241120.1bvr140424","2024-11-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE460452401.zip",{"title":63,"ecli":64,"leitsatz":31,"date":65,"source_url":66,"source_type":56},"BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 17.11.2023 – 1 BvR 1037\u002F23","ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20231117.1bvr103723","2023-11-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE458192401.zip",{"title":68,"ecli":69,"leitsatz":31,"date":70,"source_url":71,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 25.04.2023 – 1 BvR 619\u002F23","ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230425.1bvr061923","2023-04-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE452342301.zip",{"title":73,"ecli":74,"leitsatz":31,"date":75,"source_url":76,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 16.09.2022 – 1 BvR 1807\u002F20","ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220916.1bvr180720","2022-09-16","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE449972201.zip",{"title":78,"ecli":79,"leitsatz":31,"date":80,"source_url":81,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.04.2022 – 1 BvR 674\u002F22","ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220426.1bvr067422","2022-04-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE448452201.zip",{"title":83,"ecli":84,"leitsatz":31,"date":85,"source_url":86,"source_type":56},"BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung v. 29.12.2020 – 1 BvR 2652\u002F20","ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201229.1bvr265220","2020-12-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE441522101.zip",{"title":88,"ecli":89,"leitsatz":31,"date":90,"source_url":91,"source_type":56},"BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 21.09.2020 – 1 BvR 528\u002F19","ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200921.1bvr052819","2020-09-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE440542001.zip",{"title":93,"ecli":94,"leitsatz":31,"date":95,"source_url":96,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 10.12.2019 – 1 BvR 2214\u002F19","ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191210.1bvr221419","2019-12-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE434391901.zip",{"title":98,"ecli":99,"leitsatz":100,"date":101,"source_url":102,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 06.02.2019 – XII ZB 408\u002F18","ECLI:DE:BGH:2019:060219BXIIZB408.18.0","1. Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. November 2016 - XII ZB 149\u002F16, BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212).\n2. Die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit muss auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen. Eine nur abstrakte Gefährdung genügt nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. November 2016 - XII ZB 149\u002F16, BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212).\n3. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer gerichtlichen Maßnahme nach § 1666 BGB ist auch das Verhältnis zwischen der Schwere des Eingriffs in die elterliche Sorge und dem Grad der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für das Kind zu beachten. Die - auch teilweise - Entziehung der elterlichen Sorge ist daher nur bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, nämlich ziemlicher Sicherheit, verhältnismäßig (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. November 2016 - XII ZB 149\u002F16, BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212).\n4. Die Differenzierung der Wahrscheinlichkeitsgrade auf der Tatbestandsebene und der Rechtsfolgenseite ist geboten, um dem Staat einerseits ein - gegebenenfalls nur niederschwelliges - Eingreifen zu ermöglichen, andererseits aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit eine Korrekturmöglichkeit zur Verhinderung übermäßiger Eingriffe zur Verfügung zu stellen.","2019-02-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE312372019.zip",false]