[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1681":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205758,"§ 1681","1681","Todeserklärung eines Elternteils","Elterliche Sorge","(1) § 1680 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend, wenn die elterliche Sorge eines Elternteils endet, weil er für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt worden ist.\n(2) Lebt dieser Elternteil noch, so hat ihm das Familiengericht auf Antrag die elterliche Sorge in dem Umfang zu übertragen, in dem sie ihm vor dem nach § 1677 maßgebenden Zeitpunkt zustand, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.","BGB - Familienrecht - Verwandtschaft - Elterliche Sorge - § 1681 Todeserklärung eines Elternteils\n\n(1) § 1680 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend, wenn die elterliche Sorge eines Elternteils endet, weil er für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt worden ist.\n(2) Lebt dieser Elternteil noch, so hat ihm das Familiengericht auf Antrag die elterliche Sorge in dem Umfang zu übertragen, in dem sie ihm vor dem nach § 1677 maßgebenden Zeitpunkt zustand, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 4","Abschnitt 2","Titel 5",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 1680","Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts","1680",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 1679",null,"1679",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 1678","Folgen der tatsächlichen Verhinderung oder des Ruhens für den anderen Elternteil","1678",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 1682","Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen","1682",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 1684","Umgang des Kindes mit den Eltern","1684",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 1685","Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen","1685",[],false]