[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1784":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":26,"neighbors_after":39,"citing_decisions":52,"is_thin":53},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205824,"§ 1784","1784","Ausschlussgründe","Auswahl des Vormunds","(1) Nicht zum Vormund bestellt werden kann, wer geschäftsunfähig ist.\n(2) Nicht zum Vormund bestellt werden soll in der Regel eine Person, 1.die minderjährig ist,\n2.für die ein Betreuer bestellt ist, sofern die Betreuung die für die Führung der Vormundschaft wesentlichen Angelegenheiten umfasst, oder für die ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 angeordnet ist,\n3.die die Eltern gemäß § 1782 als Vormund ausgeschlossen haben, oder\n4.die zu einer Einrichtung, in der der Mündel lebt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht.","BGB - Familienrecht - Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft - Vormundschaft - Begründung der Vormundschaft - Bestellte Vormundschaft - Auswahl des Vormunds - § 1784 Ausschlussgründe\n\n(1) Nicht zum Vormund bestellt werden kann, wer geschäftsunfähig ist.\n(2) Nicht zum Vormund bestellt werden soll in der Regel eine Person, 1.die minderjährig ist,\n2.für die ein Betreuer bestellt ist, sofern die Betreuung die für die Führung der Vormundschaft wesentlichen Angelegenheiten umfasst, oder für die ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 angeordnet ist,\n3.die die Eltern gemäß § 1782 als Vormund ausgeschlossen haben, oder\n4.die zu einer Einrichtung, in der der Mündel lebt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24,"kapitel":25},"Buch 4","Abschnitt 3","Untertitel 1","Titel 1","Kapitel 1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 1783","Übergehen der benannten Person","1783",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1782","Benennung und Ausschluss als Vormund durch die Eltern","1782",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 1781","Bestellung eines vorläufigen Vormunds","1781",[40,44,48],{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 1785","Übernahmepflicht; weitere Bestellungsvoraussetzungen","1785",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 1786","Amtsvormundschaft bei Fehlen eines sorgeberechtigten Elternteils","1786",{"norm_key":49,"title":50,"slug":51},"§ 1787","Amtsvormundschaft bei vertraulicher Geburt","1787",[],false]