[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1826":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":26,"neighbors_after":39,"citing_decisions":52,"is_thin":53},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205866,"§ 1826","1826","Haftung des Betreuers","Allgemeine Vorschriften","(1) Der Betreuer ist dem Betreuten für den aus einer Pflichtverletzung entstehenden Schaden verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn der Betreuer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.\n(2) Sind für den Schaden mehrere Betreuer nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.\n(3) Ist ein Betreuungsverein als Betreuer bestellt, so ist er dem Betreuten für ein Verschulden des Mitglieds oder des Mitarbeiters in gleicher Weise verantwortlich wie für ein Verschulden eines verfassungsmäßig berufenen Vertreters.","BGB - Familienrecht - Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft - Rechtliche Betreuung - Führung der Betreuung - Allgemeine Vorschriften - § 1826 Haftung des Betreuers\n\n(1) Der Betreuer ist dem Betreuten für den aus einer Pflichtverletzung entstehenden Schaden verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn der Betreuer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.\n(2) Sind für den Schaden mehrere Betreuer nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.\n(3) Ist ein Betreuungsverein als Betreuer bestellt, so ist er dem Betreuten für ein Verschulden des Mitglieds oder des Mitarbeiters in gleicher Weise verantwortlich wie für ein Verschulden eines verfassungsmäßig berufenen Vertreters.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24,"kapitel":25},"Buch 4","Abschnitt 3","Untertitel 2","Titel 3","Kapitel 1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 1825","Einwilligungsvorbehalt","1825",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1824","Ausschluss der Vertretungsmacht","1824",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 1823","Vertretungsmacht des Betreuers","1823",[40,44,48],{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 1827","Patientenverfügung; Behandlungswünsche oder mutmaßlicher Wille des Betreuten","1827",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 1828","Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens","1828",{"norm_key":49,"title":50,"slug":51},"§ 1829","Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen","1829",[],false]