[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1935":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205942,"§ 1935","1935","Folgen der Erbteilserhöhung","Erbfolge","Fällt ein gesetzlicher Erbe vor oder nach dem Erbfall weg und erhöht sich infolgedessen der Erbteil eines anderen gesetzlichen Erben, so gilt der Teil, um welchen sich der Erbteil erhöht, in Ansehung der Vermächtnisse und Auflagen, mit denen dieser Erbe oder der wegfallende Erbe beschwert ist, sowie in Ansehung der Ausgleichungspflicht als besonderer Erbteil.","BGB - Erbrecht - Erbfolge - § 1935 Folgen der Erbteilserhöhung\n\nFällt ein gesetzlicher Erbe vor oder nach dem Erbfall weg und erhöht sich infolgedessen der Erbteil eines anderen gesetzlichen Erben, so gilt der Teil, um welchen sich der Erbteil erhöht, in Ansehung der Vermächtnisse und Auflagen, mit denen dieser Erbe oder der wegfallende Erbe beschwert ist, sowie in Ansehung der Ausgleichungspflicht als besonderer Erbteil.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Buch 5","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 1934","Erbrecht des verwandten Ehegatten","1934",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 1933","Ausschluss des Ehegattenerbrechts","1933",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 1932","Voraus des Ehegatten","1932",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 1936","Gesetzliches Erbrecht des Staates","1936",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 1937","Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung","1937",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 1938","Enterbung ohne Erbeinsetzung","1938",[],false]