[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1945":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":65},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205952,"§ 1945","1945","Form der Ausschlagung","Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts","(1) Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.\n(2) Die Niederschrift des Nachlassgerichts wird nach den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes errichtet.\n(3) Ein Bevollmächtigter bedarf einer öffentlich beglaubigten Vollmacht. Die Vollmacht muss der Erklärung beigefügt oder innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgebracht werden. Der Nachweis der Vollmacht kann auch durch beigefügte oder nachgebrachte notarielle Bescheinigung erfolgen.","BGB - Erbrecht - Rechtliche Stellung des Erben - Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts - § 1945 Form der Ausschlagung\n\n(1) Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.\n(2) Die Niederschrift des Nachlassgerichts wird nach den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes errichtet.\n(3) Ein Bevollmächtigter bedarf einer öffentlich beglaubigten Vollmacht. Die Vollmacht muss der Erklärung beigefügt oder innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgebracht werden. Der Nachweis der Vollmacht kann auch durch beigefügte oder nachgebrachte notarielle Bescheinigung erfolgen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 5","Abschnitt 2","Titel 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 1944","Ausschlagungsfrist","1944",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 1943","Annahme und Ausschlagung der Erbschaft","1943",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 1942","Anfall und Ausschlagung der Erbschaft","1942",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 1946","Zeitpunkt für Annahme oder Ausschlagung","1946",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 1947","Bedingung und Zeitbestimmung","1947",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 1948","Mehrere Berufungsgründe","1948",[51,58],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 04.09.2024 – IV ZB 37\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:040924BIVZB37.23.0","Eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F., § 1643 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. kommt für den Fall, dass ein als gewillkürter Erbe berufener Elternteil für sich im eigenen Namen und als vertretungsberechtigter Elternteil für das als Ersatzerbe eingesetzte Kind die gewillkürte Erbschaft bei werthaltigem Nachlass ausschlägt, um die gesetzliche Erbfolge zu ermöglichen und das gesetzliche Erbe für sich anzunehmen (sog. lenkende Ausschlagung), nicht in Betracht.","2024-09-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE704492024.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":64},"C-617\u002F20 – Verfahren auf Betreiben von T.N. und N.N","ECLI:EU:C:2022:426","Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Erbrechtliche Maßnahmen – Verordnung (EU) Nr. 650\u002F2012 – Art. 13 und 28 – Gültigkeit der Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft – Erbe, der seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des für die Rechtsnachfolge von Todes wegen zuständigen Gerichts hat – Vor dem Gericht des Mitgliedstaats des gewöhnlichen Aufenthalts des Erben abgegebene Erklärung","2022-06-02","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62020CJ0617","eurlex_caselaw",false]