[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-2025":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1206032,"§ 2025","2025","Haftung bei unerlaubter Handlung","Erbschaftsanspruch","Hat der Erbschaftsbesitzer einen Erbschaftsgegenstand durch eine Straftat oder eine zur Erbschaft gehörende Sache durch verbotene Eigenmacht erlangt, so haftet er nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen. Ein gutgläubiger Erbschaftsbesitzer haftet jedoch wegen verbotener Eigenmacht nach diesen Vorschriften nur, wenn der Erbe den Besitz der Sache bereits tatsächlich ergriffen hatte.","BGB - Erbrecht - Rechtliche Stellung des Erben - Erbschaftsanspruch - § 2025 Haftung bei unerlaubter Handlung\n\nHat der Erbschaftsbesitzer einen Erbschaftsgegenstand durch eine Straftat oder eine zur Erbschaft gehörende Sache durch verbotene Eigenmacht erlangt, so haftet er nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen. Ein gutgläubiger Erbschaftsbesitzer haftet jedoch wegen verbotener Eigenmacht nach diesen Vorschriften nur, wenn der Erbe den Besitz der Sache bereits tatsächlich ergriffen hatte.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 5","Abschnitt 2","Titel 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 2024","Haftung bei Kenntnis","2024",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 2023","Haftung bei Rechtshängigkeit, Nutzungen und Verwendungen","2023",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 2022","Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen","2022",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 2026","Keine Berufung auf Ersitzung","2026",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 2027","Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers","2027",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 2028","Auskunftspflicht des Hausgenossen","2028",[],false]