[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-2045":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":25,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1206052,"§ 2045","2045","Aufschub der Auseinandersetzung","Rechtsverhältnis der Erben untereinander","Jeder Miterbe kann verlangen, dass die Auseinandersetzung bis zur Beendigung des nach § 1970 zulässigen Aufgebotsverfahrens oder bis zum Ablauf der in § 2061 bestimmten Anmeldungsfrist aufgeschoben wird. Ist der Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens noch nicht gestellt oder die öffentliche Aufforderung nach § 2061 noch nicht erlassen, so kann der Aufschub nur verlangt werden, wenn unverzüglich der Antrag gestellt oder die Aufforderung erlassen wird.","BGB - Erbrecht - Rechtliche Stellung des Erben - Mehrheit von Erben - Rechtsverhältnis der Erben untereinander - § 2045 Aufschub der Auseinandersetzung\n\nJeder Miterbe kann verlangen, dass die Auseinandersetzung bis zur Beendigung des nach § 1970 zulässigen Aufgebotsverfahrens oder bis zum Ablauf der in § 2061 bestimmten Anmeldungsfrist aufgeschoben wird. Ist der Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens noch nicht gestellt oder die öffentliche Aufforderung nach § 2061 noch nicht erlassen, so kann der Aufschub nur verlangt werden, wenn unverzüglich der Antrag gestellt oder die Aufforderung erlassen wird.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24},"Buch 5","Abschnitt 2","Untertitel 1","Titel 4",[26,30,33],{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2044","Ausschluss der Auseinandersetzung","2044",{"norm_key":31,"title":16,"slug":32},"§ 2043","2043",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 2042","Auseinandersetzung","2042",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 2046","Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten","2046",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 2047","Verteilung des Überschusses","2047",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 2048","Teilungsanordnungen des Erblassers","2048",[],false]