[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-2079":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1206087,"§ 2079","2079","Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten","Allgemeine Vorschriften","Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde.","BGB - Erbrecht - Testament - Allgemeine Vorschriften - § 2079 Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten\n\nEine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 5","Abschnitt 3","Titel 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 2078","Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung","2078",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 2077","Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung","2077",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 2076","Bedingung zum Vorteil eines Dritten","2076",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 2080","Anfechtungsberechtigte","2080",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 2081","Anfechtungserklärung","2081",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 2082","Anfechtungsfrist","2082",[],false]