[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-2133":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1206141,"§ 2133","2133","Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung","Einsetzung eines Nacherben","Zieht der Vorerbe Früchte den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zuwider oder zieht er Früchte deshalb im Übermaß, weil dies infolge eines besonderen Ereignisses notwendig geworden ist, so gebührt ihm der Wert der Früchte nur insoweit, als durch den ordnungswidrigen oder den übermäßigen Fruchtbezug die ihm gebührenden Nutzungen beeinträchtigt werden und nicht der Wert der Früchte nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zur Wiederherstellung der Sache zu verwenden ist.","BGB - Erbrecht - Testament - Einsetzung eines Nacherben - § 2133 Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung\n\nZieht der Vorerbe Früchte den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zuwider oder zieht er Früchte deshalb im Übermaß, weil dies infolge eines besonderen Ereignisses notwendig geworden ist, so gebührt ihm der Wert der Früchte nur insoweit, als durch den ordnungswidrigen oder den übermäßigen Fruchtbezug die ihm gebührenden Nutzungen beeinträchtigt werden und nicht der Wert der Früchte nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zur Wiederherstellung der Sache zu verwenden ist.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 5","Abschnitt 3","Titel 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 2132","Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung","2132",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 2131","Umfang der Sorgfaltspflicht","2131",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 2130","Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht","2130",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 2134","Eigennützige Verwendung","2134",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 2135","Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge","2135",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 2136","Befreiung des Vorerben","2136",[],false]