[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-2255":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1206251,"§ 2255","2255","Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen","Errichtung und Aufhebung eines Testaments","Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser in der Absicht, es aufzuheben, die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt, durch die der Wille, eine schriftliche Willenserklärung aufzuheben, ausgedrückt zu werden pflegt. Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet oder in der bezeichneten Weise verändert, so wird vermutet, dass er die Aufhebung des Testaments beabsichtigt habe.","BGB - Erbrecht - Testament - Errichtung und Aufhebung eines Testaments - § 2255 Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen\n\nEin Testament kann auch dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser in der Absicht, es aufzuheben, die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt, durch die der Wille, eine schriftliche Willenserklärung aufzuheben, ausgedrückt zu werden pflegt. Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet oder in der bezeichneten Weise verändert, so wird vermutet, dass er die Aufhebung des Testaments beabsichtigt habe.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 5","Abschnitt 3","Titel 7",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 2254","Widerruf durch Testament","2254",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 2253","Widerruf eines Testaments","2253",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 2252","Gültigkeitsdauer der Nottestamente","2252",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 2256","Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung","2256",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 2257","Widerruf des Widerrufs","2257",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 2258","Widerruf durch ein späteres Testament","2258",[],false]