[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-2382":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",14195084,"§ 2382","2382","Haftung des Käufers gegenüber Nachlassgläubigern","Erbschaftskauf","(1) Der Käufer haftet von dem Abschluss des Kaufs an den Nachlassgläubigern, unbeschadet der Fortdauer der Haftung des Verkäufers. Dies gilt auch von den Verbindlichkeiten, zu deren Erfüllung der Käufer dem Verkäufer gegenüber nach den §§ 2378, 2379 nicht verpflichtet ist.\n(2) Die Haftung des Käufers den Gläubigern gegenüber kann nicht durch Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ausgeschlossen oder beschränkt werden.","BGB - Erbrecht - Erbschaftskauf - § 2382 Haftung des Käufers gegenüber Nachlassgläubigern\n\n(1) Der Käufer haftet von dem Abschluss des Kaufs an den Nachlassgläubigern, unbeschadet der Fortdauer der Haftung des Verkäufers. Dies gilt auch von den Verbindlichkeiten, zu deren Erfüllung der Käufer dem Verkäufer gegenüber nach den §§ 2378, 2379 nicht verpflichtet ist.\n(2) Die Haftung des Käufers den Gläubigern gegenüber kann nicht durch Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ausgeschlossen oder beschränkt werden.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Buch 5","Abschnitt 9",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 2381","Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen","2381",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 2380","Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten nach Verkauf","2380",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 2379","Nutzungen und Lasten vor Verkauf","2379",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 2383","Umfang der Haftung des Käufers","2383",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 2384","Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht","2384",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 2385","Anwendung auf ähnliche Verträge","2385",[],false]