[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-269":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":108},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1204140,"§ 269","269","Leistungsort","Verpflichtung zur Leistung","(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.\n(2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Orte hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.\n(3) Aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht zu entnehmen, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll.","BGB - Recht der Schuldverhältnisse - Inhalt der Schuldverhältnisse - Verpflichtung zur Leistung - § 269 Leistungsort\n\n(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.\n(2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Orte hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.\n(3) Aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht zu entnehmen, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 2","Abschnitt 1","Titel 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 268","Ablösungsrecht des Dritten","268",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 267","Leistung durch Dritte","267",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 266","Teilleistungen","266",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 270","Zahlungsort","270",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 270a","Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel","270a",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 271","Leistungszeit","271",[51,58,64,71,77,83,89,94,98,103],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 06.05.2025 – X ARZ 38\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:060525BXARZ38.25.0","1.    Der Widerruf eines mit einem Kaufvertrag im Sinne von § 358 BGB verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags führt nicht dazu, dass alle Ansprüche auf Rückabwicklung an demselben Ort zu erfüllen sind.\n2.    Die Vermittlung des Darlehensvertrags durch den Verkäufer begründet in solchen Fällen keine Niederlassung der Darlehensgeberin am Ort der Vermittlung.","2025-05-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE711222025.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 06.07.2021 – II ZR 206\u002F20","ECLI:DE:BGH:2021:060721BIIZR206.20.0",null,"2021-07-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE648992021.zip",{"title":65,"ecli":66,"leitsatz":67,"date":68,"source_url":69,"source_type":70},"C-52\u002F18 – Christian Fülla gegen Toolport GmbH","ECLI:EU:C:2019:447","Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 1999\u002F44\u002FEG – Vertragswidrigkeit des gelieferten Verbrauchsgutes – Art. 3 – Anspruch des Verbrauchers auf die unentgeltliche Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten – Bestimmung des Ortes, an dem der Verbraucher dem Verkäufer das im Fernabsatz erworbene Verbrauchsgut zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands bereitzustellen hat – Begriff der ‚unentgeltlichen‘ Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes – Anspruch des Verbrauchers auf Vertragsauflösung","2019-05-23","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62018CJ0052","eurlex_caselaw",{"title":72,"ecli":73,"leitsatz":74,"date":75,"source_url":76,"source_type":57},"BSG, Urt. v. 27.11.2018 – B 2 U 28\u002F17 R","ECLI:DE:BSG:2018:271118UB2U2817R0","Beschäftigte sind zuhause gesetzlich unfallversichert, wenn sie in Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit Betriebswege zurücklegen, um ihre häusliche Arbeitsstätte (\"home office\") zu erreichen.","2018-11-27","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE154020222.zip",{"title":78,"ecli":79,"leitsatz":80,"date":81,"source_url":82,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 19.07.2017 – VIII ZR 278\u002F16","ECLI:DE:BGH:2017:190717UVIIIZR278.16.0","1. Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers setzt die Zurverfügungstellung der Kaufsache am rechten Ort, nämlich dem Erfüllungsort der Nacherfüllung, voraus. Für dessen Bestimmung ist im Kaufrecht die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs. 1, 2 BGB maßgebend (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 13. April 2011, VIII ZR 220\u002F10, BGHZ 189, 196 Rn. 29 ff. mwN und vom 19. Dezember 2012, VIII ZR 96\u002F12, NJW 2013, 1074 Rn. 24).\n2. Die Kostentragungsregelung des § 439 Abs. 2 BGB begründet in Fällen, in denen eine Nacherfüllung die Verbringung der Kaufsache an einen entfernt liegenden Nacherfüllungsort erfordert und bei dem Käufer deshalb Transportkosten zwecks Überführung an diesen Ort anfallen, bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht nur einen Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer; der Käufer kann nach dem Schutzzweck der von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geforderten Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung vielmehr grundsätzlich schon vorab einen (abrechenbaren) Vorschuss zur Abdeckung dieser Kosten beanspruchen, auch wenn das Vorliegen des geltend gemachten Mangels noch ungeklärt ist. Dementsprechend liegt ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers vor, wenn seine Bereitschaft, die Kaufsache zum Ort der Nacherfüllung zu verbringen, nur wegen der ausgebliebenen Vorschussleistung des Verkäufers nicht umgesetzt wird (Fortführung des Senatsurteils vom 13. April 2011, VIII ZR 220\u002F10, aaO Rn. 37).","2017-07-19","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE308422017.zip",{"title":84,"ecli":85,"leitsatz":86,"date":87,"source_url":88,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 18.01.2017 – VIII ZR 263\u002F15","ECLI:DE:BGH:2017:180117UVIIIZR263.15.0","1. Der Leistungsort für die § 546 Abs. 1 BGB zu entnehmende Pflicht des Leasingnehmers, den Leasinggegenstand bei Vertragsende zurückzugeben, folgt nicht schon - im Sinne einer Bringschuld - aus dieser Bestimmung, sondern richtet sich bei Fehlen einer (wirksamen) vertraglichen Festlegung nach der Auslegungsregel des § 269 Abs. 1, 2 BGB. Hieraus ergibt sich jedoch kein von einem konkreten Leistungsort abgelöstes Recht des Leasinggebers, bei Vertragsende den Rückgabeort und die Rückgabemodalitäten einseitig zu bestimmen.\n2. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf sich deren Verwender ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht grundsätzlich nur vorbehalten, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht. Das setzt voraus, dass gewichtige (Sach-)Gründe dies rechtfertigen, dass die Voraussetzungen und der Umfang des Leistungsbestimmungsrechts tatbestandlich hinreichend konkretisiert sind und dass die berechtigten Belange des anderen Teils ausreichend gewahrt werden (Fortführung des Senatsurteils vom 20. Juli 2005, VIII ZR 121\u002F04, BGHZ 164, 11, 26 f. mwN). Diesen aus § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB abzuleitenden Anforderungen wird die in formularmäßigen Leasingbedingungen enthaltene Rückgabeklausel\n\"Nach Beendigung des Leasingvertrages hat der Leasingnehmer auf eigene Kosten und Gefahr das Leasingobjekt entweder an eine vom Leasinggeber zu benennende Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland, anderenfalls an den Sitz des Leasinggebers zu liefern oder auf Weisung des Leasinggebers kostenpflichtig zu entsorgen. […]\"\nnicht gerecht.","2017-01-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE302642017.zip",{"title":90,"ecli":61,"leitsatz":91,"date":92,"source_url":93,"source_type":57},"BGH, Versäumnisurteil v. 06.11.2013 – VIII ZR 353\u002F12","In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops eines Möbelhauses, das auf Wunsch des Kunden auch den Aufbau der gekauften Möbel beim Kunden anbietet, hält die Regelung\n\"§ 4 Versand; Gefahrübergang; Versicherung\n(1) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.\"\nder Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB nicht stand.","2013-11-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE305022014.zip",{"title":95,"ecli":61,"leitsatz":61,"date":96,"source_url":97,"source_type":57},"BAG, Urt. v. 25.06.2013 – 3 AZR 138\u002F11","2013-06-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600041668.zip",{"title":99,"ecli":61,"leitsatz":100,"date":101,"source_url":102,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 19.12.2012 – VIII ZR 96\u002F12","1. Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat (Bestätigung von BGH, 10. März 2010, VIII ZR 310\u002F08, NJW 2010, 1448 und BGH, 13. April 2011, VIII ZR 220\u002F10, BGHZ 189, 196).\n2. Das Rücktrittsrecht des Gläubigers nach § 326 Abs. 5 BGB besteht im Falle so genannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit nur und erst dann, wenn der Schuldner gemäß § 275 Abs. 2 BGB von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.","2012-12-19","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE310212013.zip",{"title":104,"ecli":61,"leitsatz":105,"date":106,"source_url":107,"source_type":57},"BGH, Versäumnisurteil v. 08.12.2011 – III ZR 114\u002F11","Bei einem Krankenhausaufnahmevertrag ergibt sich aus der Natur des Schuldverhältnisses im Sinne des § 269 Abs. 1 BGB ein einheitlicher Leistungsort am Ort des Krankenhauses, der auch den Vergütungsanspruch des Krankenhauses umfasst. Deshalb ist das Gericht am Ort des Krankenhauses auch außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 44\u002F2001 (Brüssel I-VO) für Vergütungsansprüche des Krankenhauses international zuständig.","2011-12-08","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE312642012.zip",false]