[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-312h":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":26,"neighbors_after":39,"citing_decisions":52,"is_thin":53},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1204204,"§ 312h","312h","Kündigung und Vollmacht zur Kündigung","Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge","Wird zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher nach diesem Untertitel ein Dauerschuldverhältnis begründet, das ein zwischen dem Verbraucher und einem anderen Unternehmer bestehendes Dauerschuldverhältnis ersetzen soll, und wird anlässlich der Begründung des Dauerschuldverhältnisses von dem Verbraucher 1.die Kündigung des bestehenden Dauerschuldverhältnisses erklärt und der Unternehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter zur Übermittlung der Kündigung an den bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers beauftragt oder\n2.der Unternehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter zur Erklärung der Kündigung gegenüber dem bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers bevollmächtigt,\nbedarf die Kündigung des Verbrauchers oder die Vollmacht zur Kündigung der Textform.","BGB - Recht der Schuldverhältnisse - Schuldverhältnisse aus Verträgen - Begründung, Inhalt und Beendigung - Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge - § 312h Kündigung und Vollmacht zur Kündigung\n\nWird zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher nach diesem Untertitel ein Dauerschuldverhältnis begründet, das ein zwischen dem Verbraucher und einem anderen Unternehmer bestehendes Dauerschuldverhältnis ersetzen soll, und wird anlässlich der Begründung des Dauerschuldverhältnisses von dem Verbraucher 1.die Kündigung des bestehenden Dauerschuldverhältnisses erklärt und der Unternehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter zur Übermittlung der Kündigung an den bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers beauftragt oder\n2.der Unternehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter zur Erklärung der Kündigung gegenüber dem bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers bevollmächtigt,\nbedarf die Kündigung des Verbrauchers oder die Vollmacht zur Kündigung der Textform.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24,"kapitel":25},"Buch 2","Abschnitt 3","Untertitel 2","Titel 1","Kapitel 2",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 312g","Widerrufsrecht","312g",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 312f","Abschriften und Bestätigungen","312f",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 312e","Verletzung von Informationspflichten über Kosten","312e",[40,44,48],{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 312i","Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr","312i",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 312j","Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern","312j",{"norm_key":49,"title":50,"slug":51},"§ 312k","Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr","312k",[],false]