[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-325":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":75},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1204222,"§ 325","325","Schadensersatz und Rücktritt","Gegenseitiger Vertrag","Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.","BGB - Recht der Schuldverhältnisse - Schuldverhältnisse aus Verträgen - Gegenseitiger Vertrag - § 325 Schadensersatz und Rücktritt\n\nDas Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 2","Abschnitt 3","Titel 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 324","Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2","324",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 323","Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung","323",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 322","Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug","322",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 326","Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht","326",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 327","Anwendungsbereich","327",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 327a","Anwendung auf Paketverträge und Verträge über Sachen mit digitalen Elementen","327a",[51,58,64,70],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 23.07.2025 – VIII ZR 240\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:230725UVIIIZR240.24.0","Enthält ein Kaufvertrag über einen Oldtimer im Zusammenhang mit der Beschreibung des Erhaltungszustands die Angabe einer Zustandsnote, ist im Hinblick auf die erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung von Zustandsnoten im Bereich des Kaufs von Oldtimern regelmäßig - auch im Fall des Verkaufs eines Oldtimers durch einen privaten Verkäufer - von einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB aF auszugehen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände gegen die Vereinbarung eines der Zustandsnote entsprechenden Erhaltungszustands als Beschaffenheit des Fahrzeugs sprechen.","2025-07-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE719972025.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 09.05.2018 – VIII ZR 26\u002F17","ECLI:DE:BGH:2018:090518UVIIIZR26.17.0","1a. Die mangelbedingte Minderung des Kaufpreises ist vom Gesetzgeber als Gestaltungsrecht ausgeformt worden. Mit dem Zugang einer wirksam ausgeübten Minderung des Kaufpreises wird diese Erklärung bindend; der Käufer ist damit daran gehindert, hiervon wieder Abstand zu nehmen und stattdessen wegen desselben Mangels auf großen Schadensersatz überzugehen und unter diesem Gesichtspunkt Rückgängigmachung des Kaufvertrags zu verlangen.\n1b. Nach der Konzeption des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts ist ein Käufer ferner daran gehindert, unter Festhalten an der von ihm nicht mehr zu beseitigenden Gestaltungswirkung der Minderung zusätzlich (nebeneinander) großen Schadensersatz geltend zu machen und auf diesem Wege im Ergebnis nicht nur eine Herabsetzung des Kaufpreises zu erreichen, sondern den - gegebenenfalls um Gegenforderungen reduzierten - Kaufpreis insgesamt zurückzufordern. Denn der Käufer hat mit der wirksamen Ausübung der Minderung zugleich das ihm vom Gesetzgeber eingeräumte Wahlrecht zwischen Festhalten am und Lösen vom Kaufvertrag \"verbraucht\".\n2. Aus der Vorschrift des § 325 BGB lässt sich nicht - auch nicht im Wege einer analogen Anwendung - eine Berechtigung des Käufers ableiten, von einer wirksam erklärten Minderung zu einem Anspruch auf großen Schadensersatz und damit auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zu wechseln.","2018-05-09","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300992018.zip",{"title":65,"ecli":66,"leitsatz":67,"date":68,"source_url":69,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 20.11.2015 – V ZR 217\u002F14","ECLI:DE:BGH:2015:201115UVZR217.14.0",null,"2015-11-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE160002653.zip",{"title":71,"ecli":67,"leitsatz":72,"date":73,"source_url":74,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 14.04.2010 – VIII ZR 145\u002F09","1. Ein auf einen Mangel eines Kraftfahrzeugs gestützter Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag schließt dessen Recht nicht aus, daneben unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfallschadens zu verlangen (Bestätigung von BGH, 28. November 2007, VIII ZR 16\u002F07, BGHZ 174, 290) .\n2. Der Käufer kann allerdings im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten sein, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen oder einen längeren Nutzungsausfall durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken .","2010-04-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE313442010.zip",false]