[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-630a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":25,"neighbors_after":38,"citing_decisions":51,"is_thin":112},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1204668,"§ 630a","630a","Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag","Behandlungsvertrag","(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.\n(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.","BGB - Recht der Schuldverhältnisse - Einzelne Schuldverhältnisse - Dienstvertrag und ähnliche Verträge - Behandlungsvertrag - § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag\n\n(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.\n(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24},"Buch 2","Abschnitt 8","Untertitel 2","Titel 8",[26,30,34],{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 630","Pflicht zur Zeugniserteilung","630",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 629","Freizeit zur Stellungssuche","629",{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"§ 628","Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung","628",[39,43,47],{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 630b","Anwendbare Vorschriften","630b",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 630c","Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten","630c",{"norm_key":48,"title":49,"slug":50},"§ 630d","Einwilligung","630d",[52,59,65,70,76,82,88,94,100,106],{"title":53,"ecli":54,"leitsatz":55,"date":56,"source_url":57,"source_type":58},"BGH, Urt. v. 25.11.2025 – VI ZR 51\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:251125UVIZR51.24.0","Zur Haftung eines Krankenhausträgers aus Organisationsverschulden bei einem unzureichend organisierten ärztlichen Nachtdienst.","2025-11-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE729362025.zip","rechtsprechung",{"title":60,"ecli":61,"leitsatz":62,"date":63,"source_url":64,"source_type":58},"BGH, Urt. v. 13.03.2025 – III ZR 426\u002F23","ECLI:DE:BGH:2025:130325UIIIZR426.23.0","Wahlleistungsvereinbarung, Wahlarzt, Liquidationsrecht, totaler Krankenhausaufnahmevertrag\n1. Der Krankenhausträger kann mit dem Patienten neben allgemeinen Krankenhausleistungen wirksam vereinbaren, dass er wahlärztliche Leistungen durch angestellte oder beamtete Ärzte des Krankenhauses erbringt, ohne dass es insoweit eines Zusatzvertrags zwischen dem Patienten und dem betreffenden Arzt bedarf (sogenannter totaler Krankenhausaufnahmevertrag; Anschluss an Senat, Urteile vom 19. Februar 1998 - III ZR 169\u002F97, BGHZ 138, 91 und vom 14. Januar 2016 - III ZR 107\u002F15, NJW 2016, 3027).\n2. Der Krankenhausträger ist berechtigt, die auf der Grundlage eines totalen Krankenhausaufnahmevertrags erbrachten wahlärztlichen Leistungen unter analoger Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte oder der Gebührenordnung für Zahnärzte gesondert zu berechnen, sofern er mit dem Patienten eine wirksame Wahlleistungsvereinbarung geschlossen hat.\n3. Wahlarzt kann nur ein angestellter oder beamteter Arzt sein, der über eine Qualifikation verfügt, die über den Facharztstandard hinausgeht. Die Einräumung eines eigenen Liquidationsrechts durch den Krankenhausträger ist indessen nicht erforderlich.","2025-03-13","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE708022025.zip",{"title":66,"ecli":67,"leitsatz":68,"date":63,"source_url":69,"source_type":58},"BGH, Urt. v. 13.03.2025 – III ZR 40\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:130325UIIIZR40.24.0","Wahlleistungsvereinbarung, Wahlarzt, Stellvertretung\nEine auf Initiative des Krankenhausträgers beziehungsweise eines Wahlarztes getroffene Wahlleistungsvereinbarung mit dem Inhalt, dass wahlärztliche Leistungen ohne besondere Bedingungen durch einen anderen Arzt als Vertreter des Wahlarztes ausgeführt werden, ist nichtig.","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE310062025.zip",{"title":71,"ecli":72,"leitsatz":73,"date":74,"source_url":75,"source_type":58},"BGH, Urt. v. 13.06.2024 – III ZR 279\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:130624UIIIZR279.23.0","1. Die GOÄ ist auch auf eine ambulante Operation in einer Privatkrankenanstalt anwendbar (Fortführung von Senat, Urteil vom 4. April 2024 - III ZR 38\u002F23, BeckRS 2024, 9034 - BGHZ 240, 162).\n2. Nr. 2454 der Anlage zur GOÄ ist auf die Liposuktion im Rahmen der Behandlung eines Lipödems anwendbar.","2024-06-13","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300882024.zip",{"title":77,"ecli":78,"leitsatz":79,"date":80,"source_url":81,"source_type":58},"BGH, Urt. v. 04.06.2024 – VI ZR 108\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:040624UVIZR108.23.0","1. In § 630h Abs. 5 Satz 2 BGB sind die vom Senat entwickelten Grundsätze zur Beweislastumkehr nach einem einfachen Befunderhebungsfehler kodifiziert worden. Diese Grundsätze gelten inhaltlich unverändert fort.\n2. Die in § 630h Abs. 5 Satz 2 BGB geregelte Beweislastumkehr setzt einen festgestellten Befunderhebungs- oder Befundsicherungsfehler voraus. Sie kommt hingegen nicht zur Anwendung, wenn der Behandlungsfehler in einem Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Information liegt.\n3. Für die Abgrenzung eines Befunderhebungsfehlers von einem Fehler der therapeutischen Information ist darauf abzustellen, wo der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit ärztlichen Fehlverhaltens liegt. Hierbei sind alle Umstände des Einzelfalles zur berücksichtigen.\n4. Zur Verpflichtung des Krankenhausträgers und der den Patienten im Krankenhaus behandelnden Ärzte, für eine sachgerechte Nachbehandlung des Patienten nach der Entlassung aus stationärer Behandlung zu sorgen (hier: Veranlassung der für die Erhaltung der Sehkraft eines Frühgeborenen elementaren augenärztlichen Untersuchung).","2024-06-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE701382024.zip",{"title":83,"ecli":84,"leitsatz":85,"date":86,"source_url":87,"source_type":58},"BGH, Urt. v. 02.05.2024 – III ZR 197\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:020524UIIIZR197.23.0","Aus § 8 Abs. 7 Satz 2 und 3 des Bundesmantelvertrags - Zahnärzte ergibt sich kein Schriftformerfordernis im Sinne des § 125 BGB für einen nach § 87 Abs. 1a Satz 2 SGB V zu erstellenden Heil- und Kostenplan, wenn auf Wunsch des gesetzlich versicherten Patienten eine von der Regelversorgung nach § 56 Abs. 2 SGB V abweichende, andersartige Versorgung gemäß § 55 Abs. 5 SGB V durchgeführt wird.","2024-05-02","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300812024.zip",{"title":89,"ecli":90,"leitsatz":91,"date":92,"source_url":93,"source_type":58},"BGH, Urt. v. 05.12.2023 – VI ZR 108\u002F21","ECLI:DE:BGH:2023:051223UVIZR108.21.0","1. Einer ordnungsgemäßen, zeitnah erstellten Dokumentation in Papierform, die keinen Anhalt für Veränderungen, Verfälschungen oder Widersprüchlichkeiten bietet, kommt zugunsten der Behandlungsseite Indizwirkung zu, die im Rahmen der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen ist.\n2. In die Beweiswürdigung sind alle vom Beweisgegner vorgebrachten Gesichtspunkte einzubeziehen. Der Beweisgegner muss nicht die inhaltliche Richtigkeit der Dokumentation widerlegen. Ihm obliegt nicht der Beweis des Gegenteils. Vielmehr genügt es, wenn er Umstände dartut, die bleibende Zweifel daran begründen, dass das Dokumentierte der Wahrheit entspricht, das Beweisergebnis also keine Überzeugung im Sinne von § 286 ZPO rechtfertigt. So verhält es sich insbesondere, wenn der Beweisgegner Umstände aufzeigt, die den Indizwert - die abstrakte Beweiskraft - der Dokumentation in Frage stellen.\n3. An dem erforderlichen Indizwert der Dokumentation fehlt es dann, wenn der Dokumentierende Umstände in der Patientenakte festgehalten hat, die sich zu Lasten des im konkreten Fall in Anspruch genommenen Mitbehandlers (Beweisgegners) auswirken, und nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies aus eigenem Interesse an einer Vermeidung oder Verringerung der eigenen Haftung erfolgt ist.","2023-12-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE303582024.zip",{"title":95,"ecli":96,"leitsatz":97,"date":98,"source_url":99,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 14.11.2023 – VI ZR 244\u002F21","ECLI:DE:BGH:2023:141123BVIZR244.21.0","1. Dem Krankenhausträger obliegen vertragliche Pflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der stationär aufgenommenen Patienten. Er hat die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass sich ein auf Grund der konkreten Situation für den Patienten bestehendes Sturzrisiko verwirklicht.\n2. Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines erheblichen Beweisantrags (hier: Bestimmung des medizinischen und des Pflegestandards).","2023-11-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE315062024.zip",{"title":101,"ecli":102,"leitsatz":103,"date":104,"source_url":105,"source_type":58},"BGH, Urt. v. 12.05.2022 – III ZR 78\u002F21","ECLI:DE:BGH:2022:120522UIIIZR78.21.0","1. Wird ein minderjähriges Kind von seinen Eltern in einer Arztpraxis - oder wie hier in einer Praxis für Ergotherapie - zur medizinischen Behandlung vorgestellt, kommt der Behandlungsvertrag in der Regel zwischen den Eltern und dem Behandelnden als Vertrag zugunsten des Kindes zustande (§§ 630a, 328 BGB). Dies gilt - jedenfalls bei kleinen Kindern - auch dann, wenn diese in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind.\n2. Die Vorschrift des § 615 BGB ist gemäß § 630b BGB auf Behandlungsverträge im Sinne des § 630a BGB anwendbar. Ein etwaiger Vergütungsanspruch gemäß § 615 Satz 1 BGB richtet sich auch gegen gesetzlich krankenversicherte Patienten.\n3. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Vereinbarung eines Behandlungstermins eine kalendermäßige Bestimmung im Sinne des § 296 Satz 1 BGB darstellt, verbietet sich eine schematische Betrachtungsweise. Vielmehr sind sämtliche Umstände des jeweiligen Falles, insbesondere die Interessenlage der Parteien und die Organisation der Terminvergabe durch den Behandelnden sowie deren Erkennbarkeit für die Patienten, zu berücksichtigen.\n4. Zur rechtlichen Unmöglichkeit der Leistungsbewirkung bei Nichtbeachtung von Bestimmungen einer Coronaschutzverordnung (hier: Land Nordrhein-Westfalen).","2022-05-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE304212022.zip",{"title":107,"ecli":108,"leitsatz":109,"date":110,"source_url":111,"source_type":58},"BGH, Urt. v. 22.03.2022 – VI ZR 16\u002F21","ECLI:DE:BGH:2022:010422UVIZR16.21.0","1. Zur Ungeeignetheit der Methode der \"taggenauen Berechnung\" des Schmerzensgeldes auch als \"Plausibilitätskontrolle\" in Fällen von Dauerschäden (Anschluss an Senatsurteil vom 15. Februar 2022 - VI ZR 937\u002F20, VersR 2022, 712).\n2. Zur Unterscheidung zwischen \"grobem Behandlungsfehler\" und \"grob fahrlässigem Handeln eines Arztes\" bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungsfällen (Anschluss an Senatsurteil vom 8. Februar 2022 - VI ZR 409\u002F19, NJW 2022, 1443).","2022-03-22","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE303972022.zip",false]