[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-676c":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":26,"neighbors_after":39,"citing_decisions":52,"is_thin":53},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1204812,"§ 676c","676c","Haftungsausschluss","Haftung","Ansprüche nach diesem Kapitel sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände 1.auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder\n2.vom Zahlungsdienstleister auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.","BGB - Recht der Schuldverhältnisse - Einzelne Schuldverhältnisse - Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste - Zahlungsdienste - Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten - Haftung - § 676c Haftungsausschluss\n\nAnsprüche nach diesem Kapitel sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände 1.auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder\n2.vom Zahlungsdienstleister auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24,"kapitel":25},"Buch 2","Abschnitt 8","Untertitel 3","Titel 12","Kapitel 3",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 676b","Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge","676b",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 676a","Ausgleichsanspruch","676a",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 676","Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen","676",[40,44,48],{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 677","Pflichten des Geschäftsführers","677",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 678","Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn","678",{"norm_key":49,"title":50,"slug":51},"§ 679","Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn","679",[],false]