[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-74":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":26,"neighbors_after":39,"citing_decisions":52,"is_thin":53},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1203925,"§ 74","74","Auflösung","Eingetragene Vereine","(1) Die Auflösung des Vereins sowie die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist in das Vereinsregister einzutragen.\n(2) Wird der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch den Ablauf der für die Dauer des Vereins bestimmten Zeit aufgelöst, so hat der Vorstand die Auflösung zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung ist im ersteren Falle eine Abschrift des Auflösungsbeschlusses beizufügen.\n(3) (weggefallen)","BGB - Allgemeiner Teil - Personen - Juristische Personen - Vereine - Eingetragene Vereine - § 74 Auflösung\n\n(1) Die Auflösung des Vereins sowie die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist in das Vereinsregister einzutragen.\n(2) Wird der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch den Ablauf der für die Dauer des Vereins bestimmten Zeit aufgelöst, so hat der Vorstand die Auflösung zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung ist im ersteren Falle eine Abschrift des Auflösungsbeschlusses beizufügen.\n(3) (weggefallen)",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24,"kapitel":25},"Buch 1","Abschnitt 1","Untertitel 1","Titel 2","Kapitel 2",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 73","Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl","73",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 72","Bescheinigung der Mitgliederzahl","72",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 71","Änderungen der Satzung","71",[40,44,48],{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 75","Eintragungen bei Insolvenz","75",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 76","Eintragungen bei Liquidation","76",{"norm_key":49,"title":50,"slug":51},"§ 77","Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen","77",[],false]