[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-800":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1204956,"§ 800","800","Wirkung der Kraftloserklärung","Schuldverschreibung auf den Inhaber","Ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber für kraftlos erklärt, so kann derjenige, welcher den Ausschließungsbeschluss erwirkt hat, von dem Aussteller, unbeschadet der Befugnis, den Anspruch aus der Urkunde geltend zu machen, die Erteilung einer neuen Schuldverschreibung auf den Inhaber anstelle der für kraftlos erklärten verlangen. Die Kosten hat er zu tragen und vorzuschießen.","BGB - Recht der Schuldverhältnisse - Einzelne Schuldverhältnisse - Schuldverschreibung auf den Inhaber - § 800 Wirkung der Kraftloserklärung\n\nIst eine Schuldverschreibung auf den Inhaber für kraftlos erklärt, so kann derjenige, welcher den Ausschließungsbeschluss erwirkt hat, von dem Aussteller, unbeschadet der Befugnis, den Anspruch aus der Urkunde geltend zu machen, die Erteilung einer neuen Schuldverschreibung auf den Inhaber anstelle der für kraftlos erklärten verlangen. Die Kosten hat er zu tragen und vorzuschießen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 2","Abschnitt 8","Titel 24",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 799","Kraftloserklärung","799",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 798","Ersatzurkunde","798",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 797","Leistungspflicht nur gegen Aushändigung","797",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 801","Erlöschen; Verjährung","801",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 802","Zahlungssperre","802",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 803","Zinsscheine","803",[],false]