[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-834":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1204990,"§ 834","834","Haftung des Tieraufsehers","Unerlaubte Handlungen","Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.","BGB - Recht der Schuldverhältnisse - Einzelne Schuldverhältnisse - Unerlaubte Handlungen - § 834 Haftung des Tieraufsehers\n\nWer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 2","Abschnitt 8","Titel 27",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 833","Haftung des Tierhalters","833",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 832","Haftung des Aufsichtspflichtigen","832",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 831","Haftung für den Verrichtungsgehilfen","831",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 835",null,"835",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 836","Haftung des Grundstücksbesitzers","836",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 837","Haftung des Gebäudebesitzers","837",[],false]