[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-844":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":106},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205001,"§ 844","844","Ersatzansprüche Dritter bei Tötung","Unerlaubte Handlungen","(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen.\n(2) Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten infolge der Tötung das Recht auf den Unterhalt entzogen, so hat der Ersatzpflichtige dem Dritten durch Entrichtung einer Geldrente insoweit Schadensersatz zu leisten, als der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet gewesen sein würde; die Vorschrift des § 843 Abs. 2 bis 4 findet entsprechende Anwendung. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn der Dritte zur Zeit der Verletzung gezeugt, aber noch nicht geboren war.\n(3) Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.","BGB - Recht der Schuldverhältnisse - Einzelne Schuldverhältnisse - Unerlaubte Handlungen - § 844 Ersatzansprüche Dritter bei Tötung\n\n(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen.\n(2) Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten infolge der Tötung das Recht auf den Unterhalt entzogen, so hat der Ersatzpflichtige dem Dritten durch Entrichtung einer Geldrente insoweit Schadensersatz zu leisten, als der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet gewesen sein würde; die Vorschrift des § 843 Abs. 2 bis 4 findet entsprechende Anwendung. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn der Dritte zur Zeit der Verletzung gezeugt, aber noch nicht geboren war.\n(3) Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 2","Abschnitt 8","Titel 27",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 843","Geldrente oder Kapitalabfindung","843",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 842","Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person","842",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 841","Ausgleichung bei Beamtenhaftung","841",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 845","Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste","845",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 846","Mitverschulden des Verletzten","846",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 847",null,"847",[51,57,62,68,73,79,85,91,96,101],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":48,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 10.03.2026 – 4 StR 678\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:100326B4STR678.25.0","2026-03-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE600262026.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":48,"date":60,"source_url":61,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 10.07.2025 – 6 StR 162\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:100725B6STR162.25.0","2025-07-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE720432025.zip",{"title":63,"ecli":64,"leitsatz":65,"date":66,"source_url":67,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 24.06.2025 – VI ZR 204\u002F23","ECLI:DE:BGH:2025:240625UVIZR204.23.0","1. Im Hinblick auf die dem Tatrichter bei der Bemessung der Schadenshöhe gemäß § 287 Abs. 1 ZPO zustehenden Freiheiten genügt es den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Kläger die Höhe des von ihm geforderten Ersatzes materiellen Schadens in das Ermessen des Gerichts stellt, zugleich aber einen Mindestbetrag sowie die tatsächlichen Grundlagen für die Schadensschätzung angibt.\n2. Einem Kläger, der mit einem von zwei Sachanträgen voll obsiegt hat und mit dem anderen unterlegen ist, ist wegen der in der Abweisung liegenden Beschwer die Berufungsinstanz eröffnet, dies zwar zu dem Zweck, um sich gegen die Abweisung zu wehren, aber mit der Folge, dass er auch den zuerkannten Anspruch erweitern kann.\n3. Begehrt eine Partei gemäß § 256 ZPO die Feststellung, es handele sich bei einer Forderung um eine Verbindlichkeit aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, ist Streitgegenstand die Frage, ob ein entsprechendes Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner besteht. Das Gericht muss dann klären, ob dem Gläubiger ein materiell-rechtlicher Anspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zusteht. Es kann sich nicht darauf beschränken zu prüfen, ob der Schuldner im Hinblick auf die geltend gemachte Forderung vorsätzlich gehandelt hat.","2025-06-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE722832025.zip",{"title":69,"ecli":70,"leitsatz":48,"date":71,"source_url":72,"source_type":56},"BSG, Beschl. v. 22.12.2023 – B 9 V 6\u002F23 B","ECLI:DE:BSG:2023:221223BB9V623B0","2023-12-22","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE145950612.zip",{"title":74,"ecli":75,"leitsatz":76,"date":77,"source_url":78,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 23.05.2023 – VI ZR 161\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:230523UVIZR161.22.0","Zur Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung (Anschluss an Senatsurteil vom 6. Dezember 2022 - VI ZR 73\u002F21, VersR 2023, 256).","2023-05-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300542023.zip",{"title":80,"ecli":81,"leitsatz":82,"date":83,"source_url":84,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 06.12.2022 – VI ZR 73\u002F21","ECLI:DE:BGH:2022:061222UVIZR73.21.0","1. Die Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung ist grundsätzlich Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Er hat die konkrete seelische Beeinträchtigung des betroffenen Hinterbliebenen zu bewerten und hierbei die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. Ähnlich wie beim Schmerzensgeld sind dabei sowohl der Ausgleichs- als auch der Genugtuungsgedanke in den Blick zu nehmen.\n2. Maßgebend für die Höhe der Hinterbliebenenentschädigung sind im Wesentlichen die Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids und der Grad des Verschuldens des Schädigers. Dabei lassen sich aus der Art des Näheverhältnisses, der Bedeutung des Verstorbenen für den Anspruchsteller und der Qualität der tatsächlich gelebten Beziehung indizielle Rückschlüsse auf die Intensität des seelischen Leids ableiten.\n3. Der in dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU\u002FCSU und SPD genannte Betrag in Höhe von 10.000 € (BT-Drucks. 18\u002F11397, S. 11) bietet eine Orientierungshilfe für die Bemessung der Hinterbliebenenentschädigung, von der im Einzelfall sowohl nach unten als auch nach oben abgewichen werden kann. Er stellt keine Obergrenze dar.\n4. Die Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld diente dem Zweck, den Hinterbliebenen für immaterielle Beeinträchtigungen unterhalb der Schwelle einer Gesundheitsverletzung einen Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld einzuräumen. Der dem Hinterbliebenen im Einzelfall zuerkannte Betrag muss deshalb im Regelfall hinter demjenigen zurückbleiben, der ihm zustände, wenn das von ihm erlittene seelische Leid die Qualität einer Gesundheitsverletzung hätte.","2022-12-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300012023.zip",{"title":86,"ecli":87,"leitsatz":88,"date":89,"source_url":90,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 08.02.2022 – VI ZR 3\u002F21","ECLI:DE:BGH:2022:080222UVIZR3.21.0","Der Haftungsausschluss gemäß § 104 Abs. 1 SGB VII und § 105 Abs. 1 SGB VII erfasst auch die Ansprüche der Hinterbliebenen auf Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB.","2022-02-08","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE303802022.zip",{"title":92,"ecli":93,"leitsatz":48,"date":94,"source_url":95,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 28.10.2021 – 4 StR 300\u002F21","ECLI:DE:BGH:2021:281021B4STR300.21.0","2021-10-28","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE654182022.zip",{"title":97,"ecli":98,"leitsatz":48,"date":99,"source_url":100,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 13.10.2021 – 4 StR 121\u002F21","ECLI:DE:BGH:2021:131021B4STR121.21.0","2021-10-13","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE650132021.zip",{"title":102,"ecli":103,"leitsatz":48,"date":104,"source_url":105,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 18.05.2020 – 6 StR 48\u002F20","ECLI:DE:BGH:2020:180520B6STR48.20.0","2020-05-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE623532020.zip",false]