[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-848":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205005,"§ 848","848","Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache","Unerlaubte Handlungen","Wer zur Rückgabe einer Sache verpflichtet ist, die er einem anderen durch eine unerlaubte Handlung entzogen hat, ist auch für den zufälligen Untergang, eine aus einem anderen Grunde eintretende zufällige Unmöglichkeit der Herausgabe oder eine zufällige Verschlechterung der Sache verantwortlich, es sei denn, dass der Untergang, die anderweitige Unmöglichkeit der Herausgabe oder die Verschlechterung auch ohne die Entziehung eingetreten sein würde.","BGB - Recht der Schuldverhältnisse - Einzelne Schuldverhältnisse - Unerlaubte Handlungen - § 848 Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache\n\nWer zur Rückgabe einer Sache verpflichtet ist, die er einem anderen durch eine unerlaubte Handlung entzogen hat, ist auch für den zufälligen Untergang, eine aus einem anderen Grunde eintretende zufällige Unmöglichkeit der Herausgabe oder eine zufällige Verschlechterung der Sache verantwortlich, es sei denn, dass der Untergang, die anderweitige Unmöglichkeit der Herausgabe oder die Verschlechterung auch ohne die Entziehung eingetreten sein würde.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 2","Abschnitt 8","Titel 27",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 847",null,"847",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 846","Mitverschulden des Verletzten","846",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 845","Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste","845",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 849","Verzinsung der Ersatzsumme","849",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 850","Ersatz von Verwendungen","850",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 851","Ersatzleistung an Nichtberechtigten","851",[],false]