[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-851":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205008,"§ 851","851","Ersatzleistung an Nichtberechtigten","Unerlaubte Handlungen","Leistet der wegen der Entziehung oder Beschädigung einer beweglichen Sache zum Schadensersatz Verpflichtete den Ersatz an denjenigen, in dessen Besitz sich die Sache zur Zeit der Entziehung oder der Beschädigung befunden hat, so wird er durch die Leistung auch dann befreit, wenn ein Dritter Eigentümer der Sache war oder ein sonstiges Recht an der Sache hatte, es sei denn, dass ihm das Recht des Dritten bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist.","BGB - Recht der Schuldverhältnisse - Einzelne Schuldverhältnisse - Unerlaubte Handlungen - § 851 Ersatzleistung an Nichtberechtigten\n\nLeistet der wegen der Entziehung oder Beschädigung einer beweglichen Sache zum Schadensersatz Verpflichtete den Ersatz an denjenigen, in dessen Besitz sich die Sache zur Zeit der Entziehung oder der Beschädigung befunden hat, so wird er durch die Leistung auch dann befreit, wenn ein Dritter Eigentümer der Sache war oder ein sonstiges Recht an der Sache hatte, es sei denn, dass ihm das Recht des Dritten bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 2","Abschnitt 8","Titel 27",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 850","Ersatz von Verwendungen","850",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 849","Verzinsung der Ersatzsumme","849",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 848","Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache","848",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 852","Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung","852",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 853","Arglisteinrede","853",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 854","Erwerb des Besitzes","854",[],false]