[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-858":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":108},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205015,"§ 858","858","Verbotene Eigenmacht","Besitz","(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).\n(2) Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft. Die Fehlerhaftigkeit muss der Nachfolger im Besitz gegen sich gelten lassen, wenn er Erbe des Besitzers ist oder die Fehlerhaftigkeit des Besitzes seines Vorgängers bei dem Erwerb kennt.","BGB - Sachenrecht - Besitz - § 858 Verbotene Eigenmacht\n\n(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).\n(2) Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft. Die Fehlerhaftigkeit muss der Nachfolger im Besitz gegen sich gelten lassen, wenn er Erbe des Besitzers ist oder die Fehlerhaftigkeit des Besitzes seines Vorgängers bei dem Erwerb kennt.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Buch 3","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 857","Vererblichkeit","857",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 856","Beendigung des Besitzes","856",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 855","Besitzdiener","855",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 859","Selbsthilfe des Besitzers","859",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 860","Selbsthilfe des Besitzdieners","860",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 861","Anspruch wegen Besitzentziehung","861",[50,57,63,69,74,80,86,91,97,103],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 19.12.2025 – V ZR 44\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:191225UVZR44.25.0","Wer ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht.","2025-12-19","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE701042026.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 23.11.2023 – V ZR 170\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:231123BVZR170.22.0",null,"2023-11-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE605562024.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":66,"date":67,"source_url":68,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 17.11.2023 – V ZR 192\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:171123UVZR192.22.0","1. Zu den nach den Vorschriften der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des Fahrzeugs im Anschluss an den Abschleppvorgang entstehen. Das gilt aber nur bis zu einem Herausgabeverlangen des Halters. Ein konkurrierender deliktischer Anspruch wegen der Verletzung eines Schutzgesetzes reicht im Ergebnis nicht weiter.\n2. Es kommt ein Anspruch auf Ersatz von Verwahrkosten nach § 304 BGB in Betracht, wenn der das Fahrzeug herausverlangende Halter nicht bereit ist, im Gegenzug die für das Abschleppen und die Verwahrung angefallenen ortsüblichen Kosten zu zahlen und der Abschleppunternehmer daraufhin die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert, so dass der Halter in Annahmeverzug gerät.","2023-11-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE305292023.zip",{"title":70,"ecli":71,"leitsatz":60,"date":72,"source_url":73,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 31.10.2023 – 3 StR 282\u002F23","ECLI:DE:BGH:2023:311023B3STR282.23.0","2023-10-31","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE600592023.zip",{"title":75,"ecli":76,"leitsatz":77,"date":78,"source_url":79,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 26.10.2022 – XII ZR 89\u002F21","ECLI:DE:BGH:2022:261022UXIIZR89.21.0","Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Vermieter einer Autobatterie nach außerordentlicher Kündigung des Mietvertrags die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als Verbraucher unwirksam, wenn dieser die Weiterbenutzung der Batterie und seines - gesondert erworbenen, geleasten oder gemieteten - E-Fahrzeugs im Streitfall nur durch gerichtliche Geltendmachung einer weiteren Gebrauchsüberlassung erreichen kann.","2022-10-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE302332022.zip",{"title":81,"ecli":82,"leitsatz":83,"date":84,"source_url":85,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 11.10.2022 – VI ZR 35\u002F22","ECLI:DE:BGH:2022:111022UVIZR35.22.0","1. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der vorübergehenden Entziehung der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs besteht nicht, wenn dem Geschädigten ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht, dessen ersatzweise Nutzung ihm zumutbar ist.\n2. Die Unzumutbarkeit der Nutzung des weiteren Fahrzeugs lässt sich nicht mit dem Argument begründen, dass das Fahrzeug, dessen Nutzung vorübergehend entzogen ist, gegenüber dem Zweitfahrzeug eine höhere Wertschätzung des Geschädigten erfahre, etwa weil ihm ein höheres Prestige zukomme, es ein anderes Fahrgefühl vermittle oder den individuellen Genuss erhöhe.","2022-10-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE307662022.zip",{"title":87,"ecli":88,"leitsatz":60,"date":89,"source_url":90,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 09.07.2020 – 1 BvR 719\u002F19, 1 BvR 720\u002F19","ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200709.1bvr071919","2020-07-09","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE438302001.zip",{"title":92,"ecli":93,"leitsatz":94,"date":95,"source_url":96,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 29.05.2020 – V ZR 275\u002F18","ECLI:DE:BGH:2020:290520UVZR275.18.0","1. Die Erteilung eines Hausverbots bedarf nicht schon dann eines sachlichen Grundes, wenn der Hausrechtsinhaber die Örtlichkeit für den allgemeinen Publikumsverkehr ohne Ansehen der Person öffnet, sondern nur unter der weiteren Voraussetzung, dass die Verweigerung des Zutritts für die Betroffenen in erheblichem Umfang über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben entscheidet (im Anschluss an BVerfG, Bes. v. 11. April 2018 - 1 BvR 3080\u002F09, BVerfGE 148, 267).\n2. Welche Bedeutung der Zugang zu einer Einrichtung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat, ist nicht aus der Perspektive des einzelnen Besuchers zu beurteilen; vielmehr ist aus objektivierter Sicht desjenigen, der die Einrichtung dem allgemeinen Publikumsverkehr öffnet, zu fragen, welche Funktion die von ihm willentlich eröffnete und betriebene Einrichtung bei typisierender Betrachtung hat.\n3. Der Besuch einer Therme entscheidet nicht in erheblichem Umfang über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben; der private Betreiber einer Therme bedarf daher für die Erteilung eines Hausverbots gegenüber einem Gast keines sachlichen Grundes.","2020-05-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE303582020.zip",{"title":98,"ecli":99,"leitsatz":100,"date":101,"source_url":102,"source_type":56},"BVerwG, Urt. v. 05.12.2019 – 3 C 22\u002F17","ECLI:DE:BVerwG:2019:051219U3C22.17.0","Eine landwirtschaftliche Fläche, die ein Landwirt gepachtet hat, bleibt auch nach Beendigung des Pachtverhältnisses Fläche seines Betriebs im Sinne von Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782\u002F2003, wenn er weiter die unmittelbare Sachherrschaft innehat und die Fläche landwirtschaftlich nutzt.","2019-12-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202000136.zip",{"title":104,"ecli":105,"leitsatz":60,"date":106,"source_url":107,"source_type":56},"BAG, Urt. v. 20.11.2018 – 1 AZR 12\u002F17","ECLI:DE:BAG:2018:201118.U.1AZR12.17.0","2018-11-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600056736.zip",false]