[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-861":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":74},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205018,"§ 861","861","Anspruch wegen Besitzentziehung","Besitz","(1) Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt.\n(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der entzogene Besitz dem gegenwärtigen Besitzer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft war und in dem letzten Jahre vor der Entziehung erlangt worden ist.","BGB - Sachenrecht - Besitz - § 861 Anspruch wegen Besitzentziehung\n\n(1) Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt.\n(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der entzogene Besitz dem gegenwärtigen Besitzer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft war und in dem letzten Jahre vor der Entziehung erlangt worden ist.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Buch 3","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 860","Selbsthilfe des Besitzdieners","860",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 859","Selbsthilfe des Besitzers","859",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 858","Verbotene Eigenmacht","858",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 862","Anspruch wegen Besitzstörung","862",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 863","Einwendungen des Entziehers oder Störers","863",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 864","Erlöschen der Besitzansprüche","864",[50,57,63,69],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 31.10.2023 – 3 StR 282\u002F23","ECLI:DE:BGH:2023:311023B3STR282.23.0",null,"2023-10-31","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE600592023.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BVerwG, Urt. v. 05.12.2019 – 3 C 22\u002F17","ECLI:DE:BVerwG:2019:051219U3C22.17.0","Eine landwirtschaftliche Fläche, die ein Landwirt gepachtet hat, bleibt auch nach Beendigung des Pachtverhältnisses Fläche seines Betriebs im Sinne von Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782\u002F2003, wenn er weiter die unmittelbare Sachherrschaft innehat und die Fläche landwirtschaftlich nutzt.","2019-12-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202000136.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":66,"date":67,"source_url":68,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 17.03.2017 – V ZR 70\u002F16","ECLI:DE:BGH:2017:170317UVZR70.16.0","1. Bei einem Werkvertrag ist der Besteller, der nach erfolgter Reparatur seines Kraftfahrzeuges eine Probefahrt vornimmt, nicht Besitzdiener des Werkunternehmers.\n2a. Jedenfalls dann, wenn eine zur Vorbereitung der Abnahme eines reparierten Kraftfahrzeugs durchgeführte Probefahrt des Bestellers in Anwesenheit des Werkunternehmers oder dessen Besitzdieners stattfindet, erlangt der Besteller keinen unmittelbaren Besitz an dem Fahrzeug. Vielmehr bleibt der Werkunternehmer unmittelbarer Besitzer; sein Besitz wird lediglich gelockert.\n2b. Die Übergabe eines Schlüssels bewirkt nur dann einen Übergang des Besitzes an der dazugehörigen Sache, wenn der Übergeber die tatsächliche Gewalt an der Sache willentlich und erkennbar aufgegeben und der Empfänger des Schlüssels sie in gleicher Weise erlangt hat.","2017-03-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE303232017.zip",{"title":70,"ecli":71,"leitsatz":53,"date":72,"source_url":73,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 15.11.2016 – 3 ARs 16\u002F16","ECLI:DE:BGH:2016:151116B3ARS16.16.0","2016-11-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE612292017.zip",false]