[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-995":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205155,"§ 995","995","Lasten","Ansprüche aus dem Eigentum","Zu den notwendigen Verwendungen im Sinne des § 994 gehören auch die Aufwendungen, die der Besitzer zur Bestreitung von Lasten der Sache macht. Für die Zeit, für welche dem Besitzer die Nutzungen verbleiben, sind ihm nur die Aufwendungen für solche außerordentliche Lasten zu ersetzen, die als auf den Stammwert der Sache gelegt anzusehen sind.","BGB - Sachenrecht - Eigentum - Ansprüche aus dem Eigentum - § 995 Lasten\n\nZu den notwendigen Verwendungen im Sinne des § 994 gehören auch die Aufwendungen, die der Besitzer zur Bestreitung von Lasten der Sache macht. Für die Zeit, für welche dem Besitzer die Nutzungen verbleiben, sind ihm nur die Aufwendungen für solche außerordentliche Lasten zu ersetzen, die als auf den Stammwert der Sache gelegt anzusehen sind.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 3","Abschnitt 3","Titel 4",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 994","Notwendige Verwendungen","994",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 993","Haftung des redlichen Besitzers","993",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 992","Haftung des deliktischen Besitzers","992",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 996","Nützliche Verwendungen","996",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 997","Wegnahmerecht","997",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 998","Bestellungskosten bei landwirtschaftlichem Grundstück","998",[],false]