[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-999":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205159,"§ 999","999","Ersatz von Verwendungen des Rechtsvorgängers","Ansprüche aus dem Eigentum","(1) Der Besitzer kann für die Verwendungen eines Vorbesitzers, dessen Rechtsnachfolger er geworden ist, in demselben Umfang Ersatz verlangen, in welchem ihn der Vorbesitzer fordern könnte, wenn er die Sache herauszugeben hätte.\n(2) Die Verpflichtung des Eigentümers zum Ersatz von Verwendungen erstreckt sich auch auf die Verwendungen, die gemacht worden sind, bevor er das Eigentum erworben hat.","BGB - Sachenrecht - Eigentum - Ansprüche aus dem Eigentum - § 999 Ersatz von Verwendungen des Rechtsvorgängers\n\n(1) Der Besitzer kann für die Verwendungen eines Vorbesitzers, dessen Rechtsnachfolger er geworden ist, in demselben Umfang Ersatz verlangen, in welchem ihn der Vorbesitzer fordern könnte, wenn er die Sache herauszugeben hätte.\n(2) Die Verpflichtung des Eigentümers zum Ersatz von Verwendungen erstreckt sich auch auf die Verwendungen, die gemacht worden sind, bevor er das Eigentum erworben hat.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 3","Abschnitt 3","Titel 4",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 998","Bestellungskosten bei landwirtschaftlichem Grundstück","998",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 997","Wegnahmerecht","997",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 996","Nützliche Verwendungen","996",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 1000","Zurückbehaltungsrecht des Besitzers","1000",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 1001","Klage auf Verwendungsersatz","1001",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 1002","Erlöschen des Verwendungsanspruchs","1002",[],false]