[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgg-12f":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgg","Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-04-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgg\u002Fxml.zip",1206412,"§ 12f","12f","Ausbildung von Assistenzhunden","Assistenzhunde","Assistenzhund und die Gemeinschaft von Mensch und Tier (Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft) bedürfen einer geeigneten Ausbildung durch eine oder begleitet von einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde (§ 12i). Gegenstand der Ausbildung sind insbesondere die Schulung des Sozial- und Umweltverhaltens sowie des Gehorsams des Hundes, grundlegende und spezifische Hilfeleistungen des Hundes, das langfristige Funktionieren der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft sowie die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten an den Halter, insbesondere im Hinblick auf die artgerechte Haltung des Assistenzhundes. Aufgabe der Ausbildungsstätte ist dabei nicht nur das Bereitstellen eines Assistenzhundes, sondern nach Abschluss der Ausbildung bei Bedarf auch die nachhaltige Unterstützung des Assistenzhundehalters.","BGG - Assistenzhunde - § 12f Ausbildung von Assistenzhunden\n\nAssistenzhund und die Gemeinschaft von Mensch und Tier (Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft) bedürfen einer geeigneten Ausbildung durch eine oder begleitet von einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde (§ 12i). Gegenstand der Ausbildung sind insbesondere die Schulung des Sozial- und Umweltverhaltens sowie des Gehorsams des Hundes, grundlegende und spezifische Hilfeleistungen des Hundes, das langfristige Funktionieren der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft sowie die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten an den Halter, insbesondere im Hinblick auf die artgerechte Haltung des Assistenzhundes. Aufgabe der Ausbildungsstätte ist dabei nicht nur das Bereitstellen eines Assistenzhundes, sondern nach Abschluss der Ausbildung bei Bedarf auch die nachhaltige Unterstützung des Assistenzhundehalters.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2b",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 12e","Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde","12e",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 12d","Verordnungsermächtigung","12d",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 12c","Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit","12c",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 12g","Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft","12g",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 12h","Haltung von Assistenzhunden","12h",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 12i","Zulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde","12i",[],false]