[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgg-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgg","Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-04-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgg\u002Fxml.zip",1206400,"§ 6","6","Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen","Allgemeine Bestimmungen","(1) Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.\n(2) Lautsprachbegleitende Gebärden sind als Kommunikationsform der deutschen Sprache anerkannt.\n(3) Menschen mit Hörbehinderungen (gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen) und Menschen mit Sprachbehinderungen haben nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, die Deutsche Gebärdensprache, lautsprachbegleitende Gebärden oder andere geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden.","BGG - Allgemeine Bestimmungen - § 6 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen\n\n(1) Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.\n(2) Lautsprachbegleitende Gebärden sind als Kommunikationsform der deutschen Sprache anerkannt.\n(3) Menschen mit Hörbehinderungen (gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen) und Menschen mit Sprachbehinderungen haben nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, die Deutsche Gebärdensprache, lautsprachbegleitende Gebärden oder andere geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 5","Zielvereinbarungen","5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4","Barrierefreiheit","4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3","Menschen mit Behinderungen","3",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 7","Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt","7",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 8","Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr","8",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 9","Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen","9",[],false]