[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bho-52":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bho","Bundeshaushaltsordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1969-08-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbho\u002Fxml.zip",1206730,"§ 52","52","Nutzungen und Sachbezüge","Ausführung des Haushaltsplans","Nutzungen und Sachbezüge dürfen Angehörigen des öffentlichen Dienstes nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag oder im Haushaltsplan etwas anderes bestimmt ist. Die Bundesregierung kann für die Benutzung von Dienstfahrzeugen Ausnahmen zulassen. Das Nähere für die Zuweisung, Nutzung, Verwaltung und Festsetzung des Nutzungswertes von Dienstwohnungen regelt das Bundesministerium der Finanzen. Die Dienstwohnungen mit Ausnahme der Dienstwohnungen für Angestellte und Arbeiter sind im Haushaltsplan auszubringen.","BHO - Ausführung des Haushaltsplans - § 52 Nutzungen und Sachbezüge\n\nNutzungen und Sachbezüge dürfen Angehörigen des öffentlichen Dienstes nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag oder im Haushaltsplan etwas anderes bestimmt ist. Die Bundesregierung kann für die Benutzung von Dienstfahrzeugen Ausnahmen zulassen. Das Nähere für die Zuweisung, Nutzung, Verwaltung und Festsetzung des Nutzungswertes von Dienstwohnungen regelt das Bundesministerium der Finanzen. Die Dienstwohnungen mit Ausnahme der Dienstwohnungen für Angestellte und Arbeiter sind im Haushaltsplan auszubringen.",{"teil":21},"Teil III",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 51","Besondere Personalausgaben","51",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 50","Umsetzung von Mitteln und Planstellen","50",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 49","Einweisung in eine Planstelle","49",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 53","Billigkeitsleistungen","53",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 54","Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben","54",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 55","Öffentliche Ausschreibung","55",[],false]