[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bibubaprofprv-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bibubaprofprv","Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-12-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbibubaprofprv\u002Fxml.zip",9776285,"§ 5","5","Schriftliche Prüfung",null,"(1) Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt.\n(2) Die Prüfung besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.\n(3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.\n(4) Die drei Aufgabenstellungen müssen aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sein sowie der zu prüfenden Person eigenständige Lösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass jeweils ein anderer Handlungsbereich nach § 4 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 einen Schwerpunkt bildet und die übrigen Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2 insgesamt mindestens einmal in den drei Aufgabenstellungen situationsbezogen thematisiert werden.","BIBUBAPROFPRV - § 5 Schriftliche Prüfung\n\n(1) Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt.\n(2) Die Prüfung besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.\n(3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.\n(4) Die drei Aufgabenstellungen müssen aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sein sowie der zu prüfenden Person eigenständige Lösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass jeweils ein anderer Handlungsbereich nach § 4 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 einen Schwerpunkt bildet und die übrigen Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2 insgesamt mindestens einmal in den drei Aufgabenstellungen situationsbezogen thematisiert werden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Mündliche Prüfung","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Handlungsbereiche","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen","8",[],false]