[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bimschg-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bimschg","Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1974-03-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbimschg\u002Fxml.zip",1207054,"§ 11","11","Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid","Genehmigungsbedürftige Anlagen","Ist eine Teilgenehmigung oder ein Vorbescheid erteilt worden, können nach Eintritt ihrer Unanfechtbarkeit im weiteren Verfahren zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der Anlage Einwendungen nicht mehr auf Grund von Tatsachen erhoben werden, die im vorhergehenden Verfahren fristgerecht vorgebracht worden sind oder nach den ausgelegten Unterlagen hätten vorgebracht werden können.","BIMSCHG - Errichtung und Betrieb von Anlagen - Genehmigungsbedürftige Anlagen - § 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid\n\nIst eine Teilgenehmigung oder ein Vorbescheid erteilt worden, können nach Eintritt ihrer Unanfechtbarkeit im weiteren Verfahren zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der Anlage Einwendungen nicht mehr auf Grund von Tatsachen erhoben werden, die im vorhergehenden Verfahren fristgerecht vorgebracht worden sind oder nach den ausgelegten Unterlagen hätten vorgebracht werden können.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 10a","Sonderregelungen für das Genehmigungsverfahren bei Vorhaben nach der Richtlinie (EU) 2018\u002F2001","10a",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 10","Genehmigungsverfahren","10",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 9","Vorbescheid","9",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 12","Nebenbestimmungen zur Genehmigung","12",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 13","Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen","13",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 14","Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen","14",[],false]