[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bimschg-44":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":56},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bimschg","Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1974-03-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbimschg\u002Fxml.zip",1207120,"§ 44","44","Überwachung der Luftqualität","Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung","(1) Zur Überwachung der Luftqualität führen die zuständigen Behörden regelmäßige Untersuchungen nach den Anforderungen der Rechtsverordnungen nach § 48a Absatz 1 oder 1a durch.\n(2) Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Untersuchungsgebiete festzulegen, in denen Art und Umfang bestimmter nicht von Absatz 1 erfasster Luftverunreinigungen in der Atmosphäre, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, in einem bestimmten Zeitraum oder fortlaufend festzustellen sowie die für die Entstehung der Luftverunreinigungen und ihrer Ausbreitung bedeutsamen Umstände zu untersuchen sind.","BIMSCHG - Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung - § 44 Überwachung der Luftqualität\n\n(1) Zur Überwachung der Luftqualität führen die zuständigen Behörden regelmäßige Untersuchungen nach den Anforderungen der Rechtsverordnungen nach § 48a Absatz 1 oder 1a durch.\n(2) Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Untersuchungsgebiete festzulegen, in denen Art und Umfang bestimmter nicht von Absatz 1 erfasster Luftverunreinigungen in der Atmosphäre, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, in einem bestimmten Zeitraum oder fortlaufend festzustellen sowie die für die Entstehung der Luftverunreinigungen und ihrer Ausbreitung bedeutsamen Umstände zu untersuchen sind.",{"teil":21},"Fünfter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 43","Rechtsverordnung der Bundesregierung","43",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 42","Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen","42",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 41","Straßen und Schienenwege","41",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 45","Verbesserung der Luftqualität","45",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 46","Emissionskataster","46",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 46a","Unterrichtung der Öffentlichkeit","46a",[49],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BVerwG, Urt. v. 12.11.2020 – 4 A 13\u002F18","ECLI:DE:BVerwG:2020:121120U4A13.18.0",null,"2020-11-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202100137.zip","rechtsprechung",false]