[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bimschg-56":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bimschg","Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1974-03-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbimschg\u002Fxml.zip",1207148,"§ 56","56","Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers","Gemeinsame Vorschriften","(1) Der Betreiber hat vor Entscheidungen über die Einführung von Verfahren und Erzeugnissen sowie vor Investitionsentscheidungen eine Stellungnahme des Immissionsschutzbeauftragten einzuholen, wenn die Entscheidungen für den Immissionsschutz bedeutsam sein können.\n(2) Die Stellungnahme ist so rechtzeitig einzuholen, dass sie bei den Entscheidungen nach Absatz 1 angemessen berücksichtigt werden kann; sie ist derjenigen Stelle vorzulegen, die über die Einführung von Verfahren und Erzeugnissen sowie über die Investition entscheidet.","BIMSCHG - Gemeinsame Vorschriften - § 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers\n\n(1) Der Betreiber hat vor Entscheidungen über die Einführung von Verfahren und Erzeugnissen sowie vor Investitionsentscheidungen eine Stellungnahme des Immissionsschutzbeauftragten einzuholen, wenn die Entscheidungen für den Immissionsschutz bedeutsam sein können.\n(2) Die Stellungnahme ist so rechtzeitig einzuholen, dass sie bei den Entscheidungen nach Absatz 1 angemessen berücksichtigt werden kann; sie ist derjenigen Stelle vorzulegen, die über die Einführung von Verfahren und Erzeugnissen sowie über die Investition entscheidet.",{"teil":21},"Siebenter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 55","Pflichten des Betreibers","55",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 54","Aufgaben","54",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 53","Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz","53",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 57","Vortragsrecht","57",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 58","Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz","58",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 58a","Bestellung eines Störfallbeauftragten","58a",[],false]