[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bimschv_12_2000-anhang-vi":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bimschv_12_2000","Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2000-04-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbimschv_12_2000\u002Fxml.zip",9776385,"Anhang VI","anhang-vi","Meldungen","Meldeverfahren, Schlussvorschriften","(Fundstelle: BGBl.\nI 2017, 506 — 510)\nTeil 1: KriterienI.Ein Ereignis, welches unter Nummer 1 fällt oder mindestens eine der in Nummern 2, 3, 4 und 5 beschriebenen Folgen hat, ist der zuständigen Behörde mitzuteilen.1.Beteiligte StoffeJede ereignisbedingte Entzündung, Explosion oder Freisetzung eines gefährlichen Stoffes mit einer Menge von mindestens 5 % der in Spalte 5 der Stoffliste in Anhang I angegebenen Mengenschwelle.\n2.Schädigungen von Personen oder Haus- und Grundeigentum mit nachstehenden Folgen: a)ein Todesfall,\nb)sechs Verletzungsfälle innerhalb des Betriebsbereichs mit Krankenhausaufenthalt von mindestens 24 Stunden,\nc)ein Verletzungsfall außerhalb des Betriebsbereichs mit Krankenhausaufenthalt von mindestens 24 Stunden,\nd)Beschädigung und Unbenutzbarkeit einer oder mehrerer Wohnungen außerhalb des Betriebsbereichs,\ne)Evakuierung oder Einschließung von Personen für eine Dauer von mehr als 2 Stunden mit einem Wert von mindestens 500 Personenstunden,\nf)Unterbrechung der Versorgung mit Trinkwasser, Strom oder Gas oder der Telefonverbindung für eine Dauer von mehr als 2 Stunden mit einem Wert von mindestens 1 000 Personenstunden.\n3.Unmittelbare Umweltschädigungen a)Dauer- oder langfristige Schädigungen terrestrischer Lebensräume –gesetzlich geschützter, für Umwelt oder Naturschutz wichtiger Lebensraum: ab 0,5 ha,\n–großräumiger Lebensraum, einschließlich landwirtschaftlich genutzter Flächen: ab 10 ha.\nb)Erhebliche oder langfristige Schädigungen von Lebensräumen in Oberflächengewässern oder im Meer–Fluss, Kanal, Bach: ab 10 km,\n–See oder Teich: ab 1 ha,\n–Delta: ab 2 ha,\n–Meer oder Küstengebiet: ab 2 ha.\nc)Erhebliche Schädigung des Grundwassers1–ab 1 ha.\n4.Sachschäden a)Sachschäden im Betriebsbereich: ab 2 Millionen Euro,\nb)Sachschäden außerhalb des Betriebsbereichs: ab 0,5 Millionen Euro.\n5.Grenzüberschreitende SchädigungenJeder unmittelbar durch einen gefährlichen Stoff verursachte Störfall mit Folgen, die über das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hinausgehen.\nII.Ein Ereignis, das aus technischer Sicht im Hinblick auf die Verhinderung von Störfällen und die Begrenzung ihrer Folgen besonders bedeutsam ist, aber den vorstehenden mengenbezogenen Kriterien nicht entspricht, ist der zuständigen Behörde mitzuteilen.\nIII.Ein Ereignis, bei dem Stoffe nach Anhang I freigesetzt werden oder zur unerwünschten Reaktion kommen und hierdurch Schäden eintreten oder Gefahren für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, ist der zuständigen Behörde mitzuteilen.\nTeil 2: Inhalte\nMitteilung nach § 19 Abs. 2 1.Allgemeine Angaben\n1.1Einstufung des Ereignisses nach Anhang VI Teil 1 I.\nII.  ⃞\tIII.  ⃞\n⃞  1\t⃞  2a\t⃞  3a\t⃞  4a\t⃞  5\n⃞  2b\t⃞  3b\t⃞  4b\n⃞  2c\t⃞  3c\n⃞  2d\n⃞  2e\n⃞  2f\n1.2Name und Anschrift des Betreibers:\n1.3Datum und Zeitpunkt (Beginn\u002FEnde) des Ereignisses: \tTag\tMonat\tJahr\tStunde\n1.4Ort des Ereignisses (PLZ, Anschrift, Bundesland):\n1.5Betriebsbereich (Art, Branche in Anlehnung an Bezeichnung der 4.\nBImSchV):..........\nBetriebsbereich unterliegt:⃞  Grundpflichten⃞  Erweiterte Pflichten\n1.6Gestörter Teil des Betriebsbereichs:\n1.7Status der schriftlichen Mitteilung nach § 19 Abs. 2:  ⃞  Erstmitteilung  ⃞  Ergänzung oder Berichtigung  ⃞  Abschließende Mitteilung\n2.Art des Ereignisses und beteiligte Stoffe\n2.1Art des Ereignisses:\n2.1.1  ⃞  Explosion\ta) Auslösende Stoffe b) Freigesetzte Stoffe\n2.1.2  ⃞  Brand\ta) In Brand geratene Stoffe b) Entstandene Stoffe\n2.1.3  ⃞  Stofffreisetzung in die Atmosphäre\ta) Freigesetzte Stoffe b) Entstandene Stoffe\n2.1.4  ⃞  Stofffreisetzung in Gewässer\ta) Freigesetzte Stoffe b) Entstandene Stoffe\n2.1.5  ⃞  Stofffreisetzung in den Boden\ta) Freigesetzte Stoffe b) Entstandene Stoffe\n2.2Beteiligte Stoffechem.\nBezeichnung\t(a) Ausgangsprodukt (b) Zwischenprodukt (c) Endprodukt (d) Nebenprodukt (e) Rückstand (f)  entstandener Stoff\tCAS-Nr.\nNr. des Stoffes oder der Gefahrenkategorie nach Anhang I\tMengenan- gabe in kg\nStoff 1 Stoff 2 … … … … … Stoff x\n3.Beschreibung der Umstände des Ereignisses\n3.1Betriebsbedingungen des gestörten Anlagenteils:\n3.2Auslösendes Ereignis und Ablauf des Ereignisses:\n3.3Funktion des Sicherheitssystems, Einleitung von Sicherheitsmaßnahmen:\n3.4Umgebungs- und atmosphärische Bedingungen (Niederschläge, Windgeschwindigkeit, Windrichtung):\n3.5Hinweis auf ähnliche vorangegangene Ereignisse im Betriebsbereich:\n4.Ursachenbeschreibung\n4.1Ursache des Ereignisses:  ⃞  Ursache bekannt  ⃞  Ursachenuntersuchung wird fortgeführt  ⃞  Ursache nach Abschluss der Untersuchung nicht aufklärbarBeschreibung\u002FErläuterung: ..........\n4.2Ursachenklassifizierung:  ⃞  betriebsbedingt  ⃞  menschlicher Fehler  ⃞  umgebungsbedingt  ⃞  Sonstiges ..........\n5.Art und Umfang des Schadens\n5.1innerhalb des Betriebsbereichs\n5.1.1Personenschäden:(Beschäftigte\u002FEinsatzkräfte) \tExplosion\tBrand\tFreisetzung\nTote:\t\u002F\t\u002F\t\u002F\nVerletzte: ambulante Behandlung stationäre Behandlung\t \u002F \u002F\t \u002F \u002F\t \u002F \u002F\nPersonen mit Vergiftungen: ambulante Behandlung stationäre Behandlung\t \u002F \u002F\t \u002F \u002F\t \u002F \u002F\n5.1.2Sonstige Beeinträchtigung von Personen:\t⃞  ja\t⃞  nein\nArt der Beeinträchtigung\u002FDauer: ..........\nAnzahl der Personen: ..........\n5.1.3Sachschäden:\t\t⃞  ja\t⃞  nein\nArt:..........\nGeschätzte Kosten: ..........\n5.1.4Umweltschäden:\t\t⃞  ja\t⃞  nein\nArt: ..........\nUmfang: ..........\nGeschätzte Kosten: ..........\n5.1.5  ⃞  Die Gefahr besteht nicht mehr.  ⃞  Die Gefahr besteht noch.  ⃞  Art der Gefahr:\n5.2außerhalb des Betriebsbereichs\n5.2.1Personenschäden:(Beschäftigte\u002FEinsatzkräfte\u002FBevölkerung) \tExplosion\tBrand\tFreisetzung\nTote:\t\u002F    \u002F\t\u002F    \u002F\t\u002F    \u002F\nVerletzte: ambulante Behandlung stationäre Behandlung\t \u002F    \u002F \u002F    \u002F\t \u002F    \u002F \u002F    \u002F\t \u002F    \u002F \u002F    \u002F\nPersonen mit Vergiftungen: ambulante Behandlung stationäre Behandlung\t \u002F    \u002F \u002F    \u002F\t \u002F    \u002F \u002F    \u002F\t \u002F    \u002F \u002F    \u002F\n5.2.2Sonstige Beeinträchtigung von Personen:\t⃞  ja\t⃞  nein\nArt der Beeinträchtigung\u002FDauer: ..........\nAnzahl der Personen: ..........\n5.2.3Sachschäden:\t⃞   ja\t⃞   nein\nArt: ..........\nGeschätzte Kosten: ..........\n5.2.4Umweltschäden:\t⃞   ja\t⃞   nein\nArt: ..........\nUmfang: ..........\nGeschätzte Kosten: ..........\n5.2.5Störung der öffentlichen Versorgung:\t⃞  ja\t⃞  nein\nArt: ..........\nUmfang\u002FDauer:..........\nGeschätzte Kosten: ..........\n5.2.6Grenzüberschreitende Schäden:\t⃞  ja\t⃞  nein\nArt: ..........\nUmfang: ..........\nGeschätzte Kosten: ..........\n5.2.7Gefahr besteht noch:\t⃞  ja\t⃞  nein\nArt: ..........\nUmfang: ..........\n6.Notfallmaßnahmen\n6.1Während und nach dem Ereignis ergriffene Schutzmaßnahmen (innerhalb und außerhalb des Betriebsbereichs):\n6.2Maßnahmen zur Beseitigung von Sachschäden (innerhalb und außerhalb des Betriebsbereichs):\n6.3Maßnahmen zur Beseitigung von Umweltschäden (innerhalb und außerhalb des Betriebsbereichs):\n6.4Maßnahmen der externen Gefahrenabwehrkräfte\n6.4.1Schutzmaßnahmen:\n6.4.2Evakuierung:\n6.4.3Dekontamination:\n6.4.4Sanierung:\n7.Folgerungen für die Verbesserung der Anlagensicherheit\n7.1Vorkehrungen zur Vermeidung ähnlicher Ereignisse:\n7.2Vorkehrungen zur Begrenzung der Auswirkungen des Ereignisses (innerhalb und außerhalb des Betriebsbereichs):\n8.Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen:\nOrt, Datum\t\tUnterschrift\nZur Bestimmung einer Schädigung kann ggf. auf die Richtlinie 75\u002F440\u002FEWG und 76\u002F464\u002FEWG und die im Hinblick auf ihre Anwendung auf bestimmte Stoffe erlassenen Richtlinien 76\u002F160\u002FEWG, 78\u002F659\u002FEWG oder 79\u002F923\u002FEWG oder den Wert der letalen Konzentration (LC50-Wert) für die repräsentativen Arten der geschädigten Umgebung Bezug genommen werden, wie in der Richtlinie 92\u002F32\u002FEWG für das Kriterium „umweltgefährlich“ definiert worden ist.Soweit Angaben wegen gering erscheinender Stoffmengen nicht gemacht werden, bitte in den Ausführungen zu Nr. 3.2 erläutern.Soweit Berechnung nicht möglich, Schätzwert angeben.Beschreibung unter Berücksichtigung der Kriterien in Teil I des Anhangs.","BIMSCHV_12_2000 - Meldeverfahren, Schlussvorschriften - Anhang VI Meldungen [1\u002F2]\n\n(Fundstelle: BGBl.\nI 2017, 506 — 510)\nTeil 1: KriterienI.Ein Ereignis, welches unter Nummer 1 fällt oder mindestens eine der in Nummern 2, 3, 4 und 5 beschriebenen Folgen hat, ist der zuständigen Behörde mitzuteilen.1.Beteiligte StoffeJede ereignisbedingte Entzündung, Explosion oder Freisetzung eines gefährlichen Stoffes mit einer Menge von mindestens 5 % der in Spalte 5 der Stoffliste in Anhang I angegebenen Mengenschwelle.\n2.Schädigungen von Personen oder Haus- und Grundeigentum mit nachstehenden Folgen: a)ein Todesfall,\nb)sechs Verletzungsfälle innerhalb des Betriebsbereichs mit Krankenhausaufenthalt von mindestens 24 Stunden,\nc)ein Verletzungsfall außerhalb des Betriebsbereichs mit Krankenhausaufenthalt von mindestens 24 Stunden,\nd)Beschädigung und Unbenutzbarkeit einer oder mehrerer Wohnungen außerhalb des Betriebsbereichs,\ne)Evakuierung oder Einschließung von Personen für eine Dauer von mehr als 2 Stunden mit einem Wert von mindestens 500 Personenstunden,\nf)Unterbrechung der Versorgung mit Trinkwasser, Strom oder Gas oder der Telefonverbindung für eine Dauer von mehr als 2 Stunden mit einem Wert von mindestens 1 000 Personenstunden.\n3.Unmittelbare Umweltschädigungen a)Dauer- oder langfristige Schädigungen terrestrischer Lebensräume –gesetzlich geschützter, für Umwelt oder Naturschutz wichtiger Lebensraum: ab 0,5 ha,\n–großräumiger Lebensraum, einschließlich landwirtschaftlich genutzter Flächen: ab 10 ha.\nb)Erhebliche oder langfristige Schädigungen von Lebensräumen in Oberflächengewässern oder im Meer–Fluss, Kanal, Bach: ab 10 km,\n–See oder Teich: ab 1 ha,\n–Delta: ab 2 ha,\n–Meer oder Küstengebiet: ab 2 ha.\nc)Erhebliche Schädigung des Grundwassers1–ab 1 ha.\n4.Sachschäden a)Sachschäden im Betriebsbereich: ab 2 Millionen Euro,\nb)Sachschäden außerhalb des Betriebsbereichs: ab 0,5 Millionen Euro.\n5.Grenzüberschreitende SchädigungenJeder unmittelbar durch einen gefährlichen Stoff verursachte Störfall mit Folgen, die über das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hinausgehen.\nII.Ein Ereignis, das aus technischer Sicht im Hinblick auf die Verhinderung von Störfällen und die Begrenzung ihrer Folgen besonders bedeutsam ist, aber den vorstehenden mengenbezogenen Kriterien nicht entspricht, ist der zuständigen Behörde mitzuteilen.\nIII.Ein Ereignis, bei dem Stoffe nach Anhang I freigesetzt werden oder zur unerwünschten Reaktion kommen und hierdurch Schäden eintreten oder Gefahren für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, ist der zuständigen Behörde mitzuteilen.\nTeil 2: Inhalte\nMitteilung nach § 19 Abs. 2 1.Allgemeine Angaben\n1.1Einstufung des Ereignisses nach Anhang VI Teil 1 I.\nII.  ⃞\tIII.  ⃞\n⃞  1\t⃞  2a\t⃞  3a\t⃞  4a\t⃞  5\n⃞  2b\t⃞  3b\t⃞  4b\n⃞  2c\t⃞  3c\n⃞  2d\n⃞  2e\n⃞  2f\n1.2Name und Anschrift des Betreibers:\n1.3Datum und Zeitpunkt (Beginn\u002FEnde) des Ereignisses: \tTag\tMonat\tJahr\tStunde\n1.4Ort des Ereignisses (PLZ, Anschrift, Bundesland):\n1.5Betriebsbereich (Art, Branche in Anlehnung an Bezeichnung der 4.\nBImSchV):..........\nBetriebsbereich unterliegt:⃞  Grundpflichten⃞  Erweiterte Pflichten\n1.6Gestörter Teil des Betriebsbereichs:\n1.7Status der schriftlichen Mitteilung nach § 19 Abs. 2:  ⃞  Erstmitteilung  ⃞  Ergänzung oder Berichtigung  ⃞  Abschließende Mitteilung\n2.Art des Ereignisses und beteiligte Stoffe\n2.1Art des Ereignisses:\n2.1.1  ⃞  Explosion\ta) Auslösende Stoffe b) Freigesetzte Stoffe\n2.1.2  ⃞  Brand\ta) In Brand geratene Stoffe b) Entstandene Stoffe\n2.1.3  ⃞  Stofffreisetzung in die Atmosphäre\ta) Freigesetzte Stoffe b) Entstandene Stoffe\n2.1.4  ⃞  Stofffreisetzung in Gewässer\ta) Freigesetzte Stoffe b) Entstandene Stoffe\n2.1.5  ⃞  Stofffreisetzung in den Boden\ta) Freigesetzte Stoffe b) Entstandene Stoffe\n2.2Beteiligte Stoffechem.\nBezeichnung\t(a) Ausgangsprodukt (b) Zwischenprodukt (c) Endprodukt (d) Nebenprodukt (e) Rückstand (f)  entstandener Stoff\tCAS-Nr.\nNr. des Stoffes oder der Gefahrenkategorie nach Anhang I\tMengenan- gabe in kg\nStoff 1 Stoff 2 … … … … … Stoff x\n3.Beschreibung der Umstände des Ereignisses\n3.1Betriebsbedingungen des gestörten Anlagenteils:\n3.2Auslösendes Ereignis und Ablauf des Ereignisses:\n3.3Funktion des Sicherheitssystems, Einleitung von Sicherheitsmaßnahmen:\n3.4Umgebungs- und atmosphärische Bedingungen (Niederschläge, Windgeschwindigkeit, Windrichtung):\n3.5Hinweis auf ähnliche vorangegangene Ereignisse im Betriebsbereich:\n4.Ursachenbeschreibung\n4.1Ursache des Ereignisses:  ⃞  Ursache bekannt  ⃞  Ursachenuntersuchung wird fortgeführt  ⃞  Ursache nach Abschluss der Untersuchung nicht aufklärbarBeschreibung\u002FErläuterung: ..........\n4.2Ursachenklassifizierung:  ⃞  betriebsbedingt  ⃞  menschlicher Fehler  ⃞  umgebungsbedingt  ⃞  Sonstiges ..........\n5.Art und Umfang des Schadens\n5.1innerhalb des Betriebsbereichs\n5.1.1Personenschäden:(Beschäftigte\u002FEinsatzkräfte) \tExplosion\tBrand\tFreisetzung",{"teil":21},"Dritter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anhang V","Information der Öffentlichkeit","anhang-v",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Anhang IV","Informationen in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen","anhang-iv",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Anhang III","Sicherheitsmanagementsystem","anhang-iii",[],[],false]