[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bimschv_17_2013-anlage-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bimschv_17_2013","Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-05-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbimschv_17_2013\u002Fxml.zip",9776434,"Anlage 7","anlage-7","(zu § 13 Absatz 3)","Schlussvorschriften","(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 43, S. 12)\nMindestanforderungen an Energieeffizienzwerte (in Prozent)\nAnlage\tFeste Siedlungsabfälle und sonstige nicht gefährliche Abfälle sowie gefährliche Holzabfälle\tGefährliche Abfällemit Ausnahme von gefährlichen Holzabfällen\tKlärschlamm\nElektrischer Gesamt-wirkungsgrad (brutto), \tBrutto-energieeffizienz\tKesselwirkungsgrad\nBestehende Anlage\t20\t72\t60\t60\nAlle anderen Anlagen\t25\nErläuterung:\nDie Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von nicht gefährlichen Abfällen, ausgenommen Klärschlamm, und von gefährlichen Holzabfällen werden wie folgt ausgedrückt:\nElektrischer Bruttowirkungsgrad bei einer Abfallverbrennungsanlage oder einem Teil einer Abfallverbrennungsanlage, die mit einer Kondensationsturbine Strom erzeugt; Bruttoenergieeffizienz bei einer Abfallverbrennungsanlage oder einem Teil einer Abfallverbrennungsanlage, die: •nur Wärme erzeugt, oder\n•mit einer Gegendruckturbine Strom und mit dem die Turbine verlassenden Dampf Wärme erzeugt.\nDies wird wie folgt ausgedrückt: Elektrischer Bruttowirkungsgrad\nBruttoenergieeffizienz\nDabei ist: •\tQb:\tWärmeleistung, die vom Kessel erzeugt wird, in MW;\n•\tQde:\tdirekt abgegebene Wärmeleistung (als Dampf oder Heißwasser) abzüglich der Wärmeleistung des Rücklaufs, in MW;\n•\tQhe:\tWärmeleistung, die den Wärmetauschern auf der Primärseite zugeführt wird, in MW;\n•\tQi:\tWärmeleistung (als Dampf oder Heißwasser), die intern genutzt wird (z. B. zur Abgasaufheizung oder Entnahme vor Entnahmekondensationsturbinen), in MW;\n•\tQth:\tWärmeeintrag in die thermischen Behandlungseinrichtungen (zum Beispiel Feuerraum) einschließlich der Abfälle und Hilfsbrennstoffe, die kontinuierlich genutzt werden (ausgenommen zum Beispiel für die Anfahrphase), in MWth, ausgedrückt als unterer Heizwert;\n•\tWe:\tErzeugte elektrische Leistung in MW.\nDie Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von Klärschlamm und gefährlichen Abfällen (ausgenommen gefährliche Holzabfälle) werden als Kesselwirkungsgrad ausgedrückt.\nDer Energieeffizienzwert gilt nur, wenn ein Abhitzekessel anwendbar ist.Die Energieeffizienzwerte für den elektrischen Bruttowirkungsgrad gelten nur für Anlagen oder Teile von Anlagen, die mit einer Kondensationsturbine Strom erzeugen, unter Berücksichtigung möglicher Entnahmen vor Entnahmekondensationsturbinen.Ein Energieeffizienzwert von bis zu 35 Prozent kann durch höhere Dampfzustände erreicht werden.Die Energieeffizienzwerte für die Bruttoenergieeffizienz gelten nur für Anlagen oder Teile von Anlagen, die nur Wärme erzeugen oder die mit einer Gegendruckturbine Strom und aus dem Dampf aus der Turbine Wärme erzeugen.Eine höhere Bruttoenergieeffizienz, die sogar über 100 Prozent hinausgeht, kann erreicht werden, wenn ein Abgaskondensator verwendet wird.Bei der Verbrennung von Klärschlamm ist der Kesselwirkungsgrad stark abhängig vom Wassergehalt des Klärschlamms, der in die Feuerung eingeleitet wird.Dies schließt Energie zur Wasserverdampfung bei abwasserfreiem Betrieb ein.","BIMSCHV_17_2013 - Schlussvorschriften - Anlage 7 (zu § 13 Absatz 3)\n\n(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 43, S. 12)\nMindestanforderungen an Energieeffizienzwerte (in Prozent)\nAnlage\tFeste Siedlungsabfälle und sonstige nicht gefährliche Abfälle sowie gefährliche Holzabfälle\tGefährliche Abfällemit Ausnahme von gefährlichen Holzabfällen\tKlärschlamm\nElektrischer Gesamt-wirkungsgrad (brutto), \tBrutto-energieeffizienz\tKesselwirkungsgrad\nBestehende Anlage\t20\t72\t60\t60\nAlle anderen Anlagen\t25\nErläuterung:\nDie Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von nicht gefährlichen Abfällen, ausgenommen Klärschlamm, und von gefährlichen Holzabfällen werden wie folgt ausgedrückt:\nElektrischer Bruttowirkungsgrad bei einer Abfallverbrennungsanlage oder einem Teil einer Abfallverbrennungsanlage, die mit einer Kondensationsturbine Strom erzeugt; Bruttoenergieeffizienz bei einer Abfallverbrennungsanlage oder einem Teil einer Abfallverbrennungsanlage, die: •nur Wärme erzeugt, oder\n•mit einer Gegendruckturbine Strom und mit dem die Turbine verlassenden Dampf Wärme erzeugt.\nDies wird wie folgt ausgedrückt: Elektrischer Bruttowirkungsgrad\nBruttoenergieeffizienz\nDabei ist: •\tQb:\tWärmeleistung, die vom Kessel erzeugt wird, in MW;\n•\tQde:\tdirekt abgegebene Wärmeleistung (als Dampf oder Heißwasser) abzüglich der Wärmeleistung des Rücklaufs, in MW;\n•\tQhe:\tWärmeleistung, die den Wärmetauschern auf der Primärseite zugeführt wird, in MW;\n•\tQi:\tWärmeleistung (als Dampf oder Heißwasser), die intern genutzt wird (z. 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