[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bimschv_18-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":46,"is_thin":47},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bimschv_18","Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des\nBundes-Immissionsschutzgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1991-07-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbimschv_18\u002Fxml.zip",1207437,"§ 6","6","Zulassung von Ausnahmen",null,"Die zuständige Behörde kann für internationale oder nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den Bestimmungen des § 5 Abs. 5, einschließlich einer Überschreitung der Anzahl der seltenen Ereignisse nach Nummer 1.5 des Anhangs, zulassen. Satz 1 gilt entsprechend auch für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage durch das der Anlage zuzurechnende Verkehrsaufkommen nach Nummer 1.1 Satz 2 des Anhangs einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche.","BIMSCHV_18 - § 6 Zulassung von Ausnahmen\n\nDie zuständige Behörde kann für internationale oder nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den Bestimmungen des § 5 Abs. 5, einschließlich einer Überschreitung der Anzahl der seltenen Ereignisse nach Nummer 1.5 des Anhangs, zulassen. Satz 1 gilt entsprechend auch für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage durch das der Anlage zuzurechnende Verkehrsaufkommen nach Nummer 1.1 Satz 2 des Anhangs einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Nebenbestimmungen und Anordnungen im Einzelfall","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Weitergehende Vorschriften","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Maßnahmen","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Inkrafttreten","8",{"norm_key":44,"title":17,"slug":45},"Anhang 1","anhang-1",[],false]