[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bimschv_18-anhang-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":16,"content":17,"enriched_content":18,"hierarchy":19,"neighbors_before":20,"neighbors_after":32,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bimschv_18","Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des\nBundes-Immissionsschutzgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1991-07-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbimschv_18\u002Fxml.zip",1207446,"Anhang 2","anhang-2",null,"Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen: –Flutlichtanlagen,\n–nicht überdachte Stellplätze bis insgesamt 100 m2,\n–nicht überdachte Lagerflächen bis 300 m2,\n–Einrichtung von Sport- und Spielflächen,\n–Werbeanlagen,\n–Zugänge und Zufahrten,\n–Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere von Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen,\n–Änderungen der äußeren Gebäudegestaltung,\n–Nutzungsänderungen durch Solaranlagen an Dach und Wänden,\n–Auswechseln von Belägen auf Sport- und Spielflächen,\n–Instandhaltungsmaßnahmen,\n–Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere die Umwandlung von Tennen- oder Rasenspielflächen in Kunststoffrasenspielflächen,\n–Erneuerung von Ballfangzäunen, Einzäunungen, Barrieren, Kantsteinen, Zuschauerplätzen,\n–Erweiterung der Sanitär- und Umkleidebereiche,\n–Neubau von Garagen,\n–Umbau der Spielflächen nach dem Stand der Technik,\n–Umbau von Anlagen zur Erfüllung immissionsschutzrechtlicher und anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen,\n–Beregnungsanlagen,\n–Modifizierung der Sportanlage, insbesondere durch den Neubau von Spiel- und Klettergeräten, Trimm- und Kräftigungsgeräten, Kletterwänden oder Boulebahnen,\n–Rückbau von Teilen der Anlage,\n–Lärmschutzmaßnahmen,\n–Neubau von Vereinsheimen und\n–Neubau oder Austausch von Lautsprecheranlagen.","BIMSCHV_18 - Anhang 2\n\nMaßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen: –Flutlichtanlagen,\n–nicht überdachte Stellplätze bis insgesamt 100 m2,\n–nicht überdachte Lagerflächen bis 300 m2,\n–Einrichtung von Sport- und Spielflächen,\n–Werbeanlagen,\n–Zugänge und Zufahrten,\n–Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere von Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen,\n–Änderungen der äußeren Gebäudegestaltung,\n–Nutzungsänderungen durch Solaranlagen an Dach und Wänden,\n–Auswechseln von Belägen auf Sport- und Spielflächen,\n–Instandhaltungsmaßnahmen,\n–Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere die Umwandlung von Tennen- oder Rasenspielflächen in Kunststoffrasenspielflächen,\n–Erneuerung von Ballfangzäunen, Einzäunungen, Barrieren, Kantsteinen, Zuschauerplätzen,\n–Erweiterung der Sanitär- und Umkleidebereiche,\n–Neubau von Garagen,\n–Umbau der Spielflächen nach dem Stand der Technik,\n–Umbau von Anlagen zur Erfüllung immissionsschutzrechtlicher und anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen,\n–Beregnungsanlagen,\n–Modifizierung der Sportanlage, insbesondere durch den Neubau von Spiel- und Klettergeräten, Trimm- und Kräftigungsgeräten, Kletterwänden oder Boulebahnen,\n–Rückbau von Teilen der Anlage,\n–Lärmschutzmaßnahmen,\n–Neubau von Vereinsheimen und\n–Neubau oder Austausch von Lautsprecheranlagen.",{},[21,24,28],{"norm_key":22,"title":16,"slug":23},"Anhang 1","anhang-1",{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 8","Inkrafttreten","8",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 7","Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter","7",[],[],false]