[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bimschv_1_2010-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bimschv_1_2010","Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2010-01-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbimschv_1_2010\u002Fxml.zip",1207469,"§ 24","24","Ordnungswidrigkeiten","Gemeinsame Vorschriften","Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Absatz 1 Nummer 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Absatz 1 andere als die dort aufgeführten Brennstoffe einsetzt,\n2.entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 oder Absatz 7 eine Feuerungsanlage betreibt,\n3.entgegen § 5 Absatz 1, § 7, § 8 oder § 9 Absatz 2 eine Feuerungsanlage nicht richtig errichtet oder nicht richtig betreibt,\n4.entgegen § 5 Absatz 2 oder Absatz 3 Brennstoffe in anderen als den dort bezeichneten Feuerungsanlagen oder Betrieben einsetzt,\n5.entgegen § 6 Absatz 2 einen Heizkessel in einer Feuerungsanlage einsetzt,\n6.(weggefallen)\n7.entgegen § 12 Satz 3 die Herstellung einer Messöffnung nicht gestattet,\n8.entgegen § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 oder § 25 Absatz 4 Satz 1 oder Satz 2 die Einhaltung einer dort genannten Anforderung nicht oder nicht rechtzeitig feststellen lässt, nicht oder nicht rechtzeitig überprüfen lässt oder nicht oder nicht rechtzeitig überwachen lässt,\n9.(weggefallen)\n10.(weggefallen)\n11.(weggefallen)\n12.(weggefallen)\n13.(weggefallen)\n14.(weggefallen)\n15.entgegen § 20 Satz 1 nicht dafür Sorge trägt, dass ein dort genannter Nachweis gesendet wird,\n16.entgegen § 25 Absatz 1 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 Satz 1 eine Feuerungsanlage weiterbetreibt oder\n17.entgegen § 25 Absatz 4 Satz 1 die Einhaltung einer dort genannten Anforderung nicht oder nicht rechtzeitig überwachen lässt.","BIMSCHV_1_2010 - Gemeinsame Vorschriften - § 24 Ordnungswidrigkeiten\n\nOrdnungswidrig im Sinne des § 62 Absatz 1 Nummer 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Absatz 1 andere als die dort aufgeführten Brennstoffe einsetzt,\n2.entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 oder Absatz 7 eine Feuerungsanlage betreibt,\n3.entgegen § 5 Absatz 1, § 7, § 8 oder § 9 Absatz 2 eine Feuerungsanlage nicht richtig errichtet oder nicht richtig betreibt,\n4.entgegen § 5 Absatz 2 oder Absatz 3 Brennstoffe in anderen als den dort bezeichneten Feuerungsanlagen oder Betrieben einsetzt,\n5.entgegen § 6 Absatz 2 einen Heizkessel in einer Feuerungsanlage einsetzt,\n6.(weggefallen)\n7.entgegen § 12 Satz 3 die Herstellung einer Messöffnung nicht gestattet,\n8.entgegen § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 oder § 25 Absatz 4 Satz 1 oder Satz 2 die Einhaltung einer dort genannten Anforderung nicht oder nicht rechtzeitig feststellen lässt, nicht oder nicht rechtzeitig überprüfen lässt oder nicht oder nicht rechtzeitig überwachen lässt,\n9.(weggefallen)\n10.(weggefallen)\n11.(weggefallen)\n12.(weggefallen)\n13.(weggefallen)\n14.(weggefallen)\n15.entgegen § 20 Satz 1 nicht dafür Sorge trägt, dass ein dort genannter Nachweis gesendet wird,\n16.entgegen § 25 Absatz 1 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 Satz 1 eine Feuerungsanlage weiterbetreibt oder\n17.entgegen § 25 Absatz 4 Satz 1 die Einhaltung einer dort genannten Anforderung nicht oder nicht rechtzeitig überwachen lässt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 23","Zugänglichkeit der Normen","23",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 22","Zulassung von Ausnahmen","22",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 21","Weitergehende Anforderungen","21",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 25","Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen","25",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 26","Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe","26",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 27","Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013","27",[],false]