[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bimschv_26-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bimschv_26","Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1996-12-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbimschv_26\u002Fxml.zip",1207528,"§ 5","5","Ermittlung der Feldstärke- und Flussdichtewerte",null,"Messgeräte, Mess- und Berechnungsverfahren, die bei der Ermittlung der elektrischen und magnetischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte einschließlich der Berücksichtigung der vorhandenen Immissionen eingesetzt werden, müssen dem Stand der Mess- und Berechnungstechnik entsprechen. Soweit anwendbar sind die Mess- und Berechnungsverfahren der DIN EN 50413 (Ausgabe August 2009) einzusetzen, die bei der VDE-Verlag GmbH oder der Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt ist. Messungen sind an den nach den §§ 2, 3 oder 3a maßgeblichen Einwirkungsorten mit der jeweils stärksten Exposition durchzuführen. Sie sind nicht erforderlich, wenn die Einhaltung der Grenzwerte durch Berechnungsverfahren festgestellt werden kann.","BIMSCHV_26 - § 5 Ermittlung der Feldstärke- und Flussdichtewerte\n\nMessgeräte, Mess- und Berechnungsverfahren, die bei der Ermittlung der elektrischen und magnetischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte einschließlich der Berücksichtigung der vorhandenen Immissionen eingesetzt werden, müssen dem Stand der Mess- und Berechnungstechnik entsprechen. Soweit anwendbar sind die Mess- und Berechnungsverfahren der DIN EN 50413 (Ausgabe August 2009) einzusetzen, die bei der VDE-Verlag GmbH oder der Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt ist. Messungen sind an den nach den §§ 2, 3 oder 3a maßgeblichen Einwirkungsorten mit der jeweils stärksten Exposition durchzuführen. Sie sind nicht erforderlich, wenn die Einhaltung der Grenzwerte durch Berechnungsverfahren festgestellt werden kann.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Anforderungen zur Vorsorge","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3a","Gleichstromanlagen","3a",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Niederfrequenzanlagen","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Weitergehende Anforderungen","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Anzeige","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7a","Beteiligung der Kommunen","7a",[],false]