[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bimschv_41-anlage-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bimschv_41","Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-05-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbimschv_41\u002Fxml.zip",1207869,"Anlage 2","anlage-2","(zu § 2 Nummer 5, § 7 Nummer 2, § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 13 Absatz 2a)","Schlussvorschriften","(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1009 - 1010 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)\nPrüfungsbereiche ergeben sich aus der Kombination von Anlagenarten (A.) und Fachgebieten (B.).\nA. Anlagenarten1.Anlagenarten oder Gruppen von Anlagenarten gemäß Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung, auch soweit die dort genannten Schwellen unterschritten werden;\n2.nicht genehmigungsbedürftige Anlagenarten, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereichs sein können.\nB. FachgebieteNr.\tFachgebiet\tBeschreibung\n1\tAuslegung von Anlagen und Anlagenteilen\tAuslegung (Festigkeit, Dimensionierung, Standsicherheit etc.) von Anlagen, Anlagenteilen, Apparaten, Rohrleitungen u. Ä. unter besonderer Berücksichtigung der Beanspruchungen bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs\n2\tErrichtung von Anlagen und Anlagenteilen\n2.1\tPrüfung von Anlagenteilen vor Ort\tPrüfungen von Anlagenteilen und Komponenten während der Errichtung vor Ort; Prüfungen vor Ort, wie z. B. nach Vorgaben des technischen Regelwerkes; Funktionsprüfungen\n2.2\tQualitätssicherung, Prüfung auf Konformität\tQualitätssicherung der Errichtung, Prüfung von Anlagen auf Konformität mit den vorliegenden Unterlagen (z. B. Genehmigungsunterlagen, Baupläne) und den Gegebenheiten vor Ort\n3\tverfahrenstechnische Prozessführung\tverfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von Anlagen oder Anlagenteilen sowie Beherrschung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, beispielsweise Projektierung, Anlagenplanung, Erstellung oder Prüfung von Anlagenschutzkonzepten (z. B. Brandschutz, Explosionsschutz, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik), Prozessleittechnik (PLT)\n4\tInstandhaltung von Anlagen\n5\tStatik von baulichen Anlagenteilen\tPrüfung der Auslegung bzw. der Statik von Anlagenteilen (einschließlich der für diese relevanten Pflichten der 12. BImSchV – Störfallverordnung)\n6\tWerkstoffe\n6.1\tWerkstoffprüfung\tWerkstoffprüfung (Prüfinstitut, Prüflabor)\n6.2\tWerkstoffbeurteilung\tWerkstoffbeurteilung (Werkstoffeignung, Werkstoffverträglichkeit)\n7\tVersorgung mit Energien und Medien\n8\tumgebungsbedingte Gefahrenquellen\n9\tElektrotechnik\n10\tMSR-\u002FProzessleittechnik\n10.1\tMSR-\u002FProzessleittechnik\tMess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik (hard- und softwaremäßige Ausführung, Betrieb und Prüfung von MSR-Technik\u002FPLT)\n10.2\tProzessleittechnik – Cyber-Security\tInformationstechnische Prüfung der Sicherheit von IT- (Informationstechnologie) und OT- (operative Technologie) Systemen (z. B. Schutz vor cyberphysischen Angriffen)\n11\tsystematische Methoden der Gefahrenanalyse\n12\tStoffeigenschaften\tchemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen\n12.1\tBewertung der Stoffeigenschaften\tBewertung chemischer, physikalischer und reaktionstechnischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen\n12.2\tErmittlung von Stoffeigenschaften\tErmittlung chemischer, physikalischer und reaktionstechnischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen\n12.3\tspezielle toxikologische Fragestellungen\tBearbeitung von speziellen toxikologischen Fragestellungen zu Stoffen, Gemischen und Abfällen\n13\tAuswirkungsbetrachtungen\tAuswirkungen von Störfällen, anderen Schadensereignissen sowie sonstigen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, Ermittlung, Berechnung und Bewertung\n14\tbetriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne\n15\tBrandschutz\n15.1\tFachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung\tPrüfung von speziellen Fachfragen zum vorbeugenden, baulichen und abwehrenden Brandschutz, einschließlich Löschwasserrückhaltung\n15.2\texperimentelle Untersuchungen zum Brandschutz\tDurchführung von experimentellen Untersuchungen zum Brandschutz und zu Brandursachen\n16\tExplosionsschutz\n16.1\tPrüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz\n16.2\texperimentelle Untersuchungen zum Explosionsschutz\tDurchführung von experimentellen Untersuchungen zum Explosionsschutz (Prüfinstitut, Prüflabor)\n17\tSicherheitsmanagement und Betriebsorganisation\tSicherheitsmanagement und Betriebsorganisation (Bearbeitung organisations- und managementspezifischer Fragestellungen)\n18\tSonstiges","BIMSCHV_41 - Schlussvorschriften - Anlage 2 (zu § 2 Nummer 5, § 7 Nummer 2, § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 13 Absatz 2a)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1009 - 1010 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)\nPrüfungsbereiche ergeben sich aus der Kombination von Anlagenarten (A.) und Fachgebieten (B.).\nA. Anlagenarten1.Anlagenarten oder Gruppen von Anlagenarten gemäß Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung, auch soweit die dort genannten Schwellen unterschritten werden;\n2.nicht genehmigungsbedürftige Anlagenarten, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereichs sein können.\nB. FachgebieteNr.\tFachgebiet\tBeschreibung\n1\tAuslegung von Anlagen und Anlagenteilen\tAuslegung (Festigkeit, Dimensionierung, Standsicherheit etc.) von Anlagen, Anlagenteilen, Apparaten, Rohrleitungen u. 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Brandschutz, Explosionsschutz, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik), Prozessleittechnik (PLT)\n4\tInstandhaltung von Anlagen\n5\tStatik von baulichen Anlagenteilen\tPrüfung der Auslegung bzw. der Statik von Anlagenteilen (einschließlich der für diese relevanten Pflichten der 12. BImSchV – Störfallverordnung)\n6\tWerkstoffe\n6.1\tWerkstoffprüfung\tWerkstoffprüfung (Prüfinstitut, Prüflabor)\n6.2\tWerkstoffbeurteilung\tWerkstoffbeurteilung (Werkstoffeignung, Werkstoffverträglichkeit)\n7\tVersorgung mit Energien und Medien\n8\tumgebungsbedingte Gefahrenquellen\n9\tElektrotechnik\n10\tMSR-\u002FProzessleittechnik\n10.1\tMSR-\u002FProzessleittechnik\tMess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik (hard- und softwaremäßige Ausführung, Betrieb und Prüfung von MSR-Technik\u002FPLT)\n10.2\tProzessleittechnik – Cyber-Security\tInformationstechnische Prüfung der Sicherheit von IT- (Informationstechnologie) und OT- (operative Technologie) Systemen (z. B. 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