[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bimschv_42-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bimschv_42","Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-07-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbimschv_42\u002Fxml.zip",1207876,"§ 5","5","Maßnahmen bei einem Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl","Anforderungen an den Betrieb von Verdunstungs- kühlanlagen und Nassabscheidern","(1) Ist aufgrund einer Laboruntersuchung nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 ein Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 oder mehr gegenüber dem Referenzwert festzustellen, hat der Betreiber unverzüglich 1.Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen und\n2.die erforderlichen Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung, zu ergreifen.\n(2) Der Betreiber hat die ermittelten Ursachen und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen jeweils nach deren Durchführung unverzüglich im Betriebstagebuch zu dokumentieren.","BIMSCHV_42 - Anforderungen an den Betrieb von Verdunstungs- kühlanlagen und Nassabscheidern - § 5 Maßnahmen bei einem Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl\n\n(1) Ist aufgrund einer Laboruntersuchung nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 ein Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 oder mehr gegenüber dem Referenzwert festzustellen, hat der Betreiber unverzüglich 1.Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen und\n2.die erforderlichen Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung, zu ergreifen.\n(2) Der Betreiber hat die ermittelten Ursachen und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen jeweils nach deren Durchführung unverzüglich im Betriebstagebuch zu dokumentieren.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 4","Ermittlung des Referenzwertes, betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern","4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Allgemeine Anforderungen","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 2","Begriffsbestimmungen","2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 6","Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern","6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 7","Betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Kühltürmen","7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 8","Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Kühltürmen","8",[],false]