[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bimschv_9-1a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":28,"citing_decisions":41,"is_thin":42},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bimschv_9","Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1977-02-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbimschv_9\u002Fxml.zip",9776643,"§ 1a","1a","Gegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit","Anwendungsbereich, Antrag, Unterlagen und Projektmanager","Das Prüfverfahren nach § 1 Absatz 2 umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen sowie der für die Prüfung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bedeutsamen Auswirkungen einer UVP-pflichtigen Anlage auf die folgenden Schutzgüter: 1.Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,\n2.Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,\n3.Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,\n4.kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie\n5.die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.\nDie Auswirkungen nach Satz 1 schließen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens ein, die aufgrund von dessen Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, soweit diese schweren Unfälle oder Katastrophen für das UVP-pflichtige Vorhaben relevant sind.","BIMSCHV_9 - Allgemeine Vorschriften - Anwendungsbereich, Antrag, Unterlagen und Projektmanager - § 1a Gegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit\n\nDas Prüfverfahren nach § 1 Absatz 2 umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen sowie der für die Prüfung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bedeutsamen Auswirkungen einer UVP-pflichtigen Anlage auf die folgenden Schutzgüter: 1.Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,\n2.Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,\n3.Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,\n4.kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie\n5.die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.\nDie Auswirkungen nach Satz 1 schließen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens ein, die aufgrund von dessen Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, soweit diese schweren Unfälle oder Katastrophen für das UVP-pflichtige Vorhaben relevant sind.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Erster Teil","Erster Abschnitt",[24],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[29,33,37],{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 2","Antragstellung","2",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 2a","Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen bei UVP-pflichtigen Vorhaben","2a",{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 2b","Projektmanager","2b",[],false]