[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-binschpersbef_hprv-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"binschpersbef_hprv","Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen auf Führungsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbinschpersbef_hprv\u002Fxml.zip",9776853,"§ 17","17","Verhalten während der Prüfung","Ordnungsvorschriften","Die Prüflinge dürfen während der Prüfung weder miteinander reden oder auf andere Art miteinander kommunizieren, noch die Prüfungsbearbeitung anderer Kandidaten einsehen, noch gegenseitig Gegenstände übergeben. Mobilfunkgeräte und vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel müssen während der Prüfung ausgeschaltet sein. Während der Prüfung darf ein Prüfling den Prüfungsraum nicht ohne Zustimmung der Aufsicht verlassen. Mobilfunkgeräte und vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel dürfen beim Verlassen des Prüfungsraums während der Prüfung nicht mitgeführt werden.","BINSCHPERSBEF_HPRV - Ordnungsvorschriften - § 17 Verhalten während der Prüfung\n\nDie Prüflinge dürfen während der Prüfung weder miteinander reden oder auf andere Art miteinander kommunizieren, noch die Prüfungsbearbeitung anderer Kandidaten einsehen, noch gegenseitig Gegenstände übergeben. Mobilfunkgeräte und vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel müssen während der Prüfung ausgeschaltet sein. Während der Prüfung darf ein Prüfling den Prüfungsraum nicht ohne Zustimmung der Aufsicht verlassen. Mobilfunkgeräte und vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel dürfen beim Verlassen des Prüfungsraums während der Prüfung nicht mitgeführt werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Bewertung der Prüfungsleistung","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15","Schifferzeugnis","15",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 14","Besondere Berechtigung für Fahren unter Radar","14",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","Ordnungsverstoß","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19","Täuschung","19",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses","20",[],false]