[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-binschpersv-121":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"binschpersv","Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-11-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbinschpersv\u002Fxml.zip",9776983,"§ 121","121","Überwachung","Qualitätssicherung und Evaluierung","Die zuständige Behörde hat die Tätigkeiten der ihrer Aufsicht unterliegenden staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit Ausbildung und Beurteilung der Befähigung sowie der Ausstellung und Verlängerung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems regelmäßig zu überprüfen, damit sichergestellt ist, dass die Ziele dieser Verordnung erreicht werden.","BINSCHPERSV - Qualitätssicherung und Evaluierung - § 121 Überwachung\n\nDie zuständige Behörde hat die Tätigkeiten der ihrer Aufsicht unterliegenden staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit Ausbildung und Beurteilung der Befähigung sowie der Ausstellung und Verlängerung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems regelmäßig zu überprüfen, damit sichergestellt ist, dass die Ziele dieser Verordnung erreicht werden.",{"teil":21},"Teil 6",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 120","Ordnungswidrigkeiten","120",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 119","Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder","119",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 118","Zusätzliche Bestimmungen","118",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 122","Evaluierung","122",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 123","Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher","123",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 124","Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen","124",[],false]