[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-binschstrev_2012-31":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"binschstrev_2012","Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2011-12-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbinschstrev_2012\u002Fxml.zip",1208689,"§ 31","31","Bewehrung der Vorschriften über Segelverbote","Ordnungswidrigkeiten","Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Absatz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig als Schiffsführer 1.entgegen § 12.29 Nummer 2 Buchstabe d ein dort genanntes Verbot nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird,\n2.entgegen § 15.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 15.20 Satz 1 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird,\n3.entgegen § 19.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 19.20 Satz 1 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird,\n4.entgegen § 21.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 21.20 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird,\n5.entgegen § 22.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 22.20 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird,\n6.entgegen § 23.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 23.20 Satz 1 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird, oder\n7.entgegen § 24.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 24.20 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird.","BINSCHSTREV_2012 - Ordnungswidrigkeiten - § 31 Bewehrung der Vorschriften über Segelverbote\n\nOrdnungswidrig im Sinne des § 7 Absatz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig als Schiffsführer 1.entgegen § 12.29 Nummer 2 Buchstabe d ein dort genanntes Verbot nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird,\n2.entgegen § 15.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 15.20 Satz 1 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird,\n3.entgegen § 19.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 19.20 Satz 1 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird,\n4.entgegen § 21.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 21.20 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird,\n5.entgegen § 22.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 22.20 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird,\n6.entgegen § 23.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 23.20 Satz 1 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird, oder\n7.entgegen § 24.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 24.20 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 30","Bewehrung der Vorschriften über Meldepflichten","30",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 29","Bewehrung der Vorschriften über die Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen oder Bootsumsetzungsanlagen","29",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 28","Bewehrung der Vorschriften über die Nachtschifffahrt","28",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 32","Bewehrung der Vorschriften über besondere Verkehrsregelungen","32",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 33","Bewehrung der Vorschriften über den Schutz der Anlagen oder Kanäle","33",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 34","Bewehrung der Vorschriften über Befahrensverbote","34",[],false]