[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-binschstrev_2012-33":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"binschstrev_2012","Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2011-12-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbinschstrev_2012\u002Fxml.zip",1208691,"§ 33","33","Bewehrung der Vorschriften über den Schutz der Anlagen oder Kanäle","Ordnungswidrigkeiten","Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Absatz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig als Schiffsführer 1.entgegen § 12.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc nicht sicherstellt, dass der Bug eines von ihm geführten einzeln fahrenden Fahrzeugs mit Pontonform der Form nach § 12.26 Satz 1 entspricht,\n2.entgegen § 15.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee nicht sicherstellt, dass der Bug eines von ihm geführten einzeln fahrenden oder schleppenden Fahrzeugs mit Pontonform der Form nach § 15.26 Nummer 1 Satz 1 entspricht,\n3.entgegen § 21.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee nicht sicherstellt, dass der Bug eines von ihm geführten einzeln fahrenden oder schleppenden Fahrzeugs mit Pontonform der Form nach § 21.26 Nummer 1 Satz 1 entspricht, oder\n4.entgegen § 22.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd nicht sicherstellt, dass der Bug eines von ihm geführten einzeln fahrenden oder schleppenden Fahrzeugs mit Pontonform der Form nach § 22.26 Nummer 1 Satz 1 entspricht.","BINSCHSTREV_2012 - Ordnungswidrigkeiten - § 33 Bewehrung der Vorschriften über den Schutz der Anlagen oder Kanäle\n\nOrdnungswidrig im Sinne des § 7 Absatz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig als Schiffsführer 1.entgegen § 12.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc nicht sicherstellt, dass der Bug eines von ihm geführten einzeln fahrenden Fahrzeugs mit Pontonform der Form nach § 12.26 Satz 1 entspricht,\n2.entgegen § 15.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee nicht sicherstellt, dass der Bug eines von ihm geführten einzeln fahrenden oder schleppenden Fahrzeugs mit Pontonform der Form nach § 15.26 Nummer 1 Satz 1 entspricht,\n3.entgegen § 21.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee nicht sicherstellt, dass der Bug eines von ihm geführten einzeln fahrenden oder schleppenden Fahrzeugs mit Pontonform der Form nach § 21.26 Nummer 1 Satz 1 entspricht, oder\n4.entgegen § 22.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd nicht sicherstellt, dass der Bug eines von ihm geführten einzeln fahrenden oder schleppenden Fahrzeugs mit Pontonform der Form nach § 22.26 Nummer 1 Satz 1 entspricht.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 32","Bewehrung der Vorschriften über besondere Verkehrsregelungen","32",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 31","Bewehrung der Vorschriften über Segelverbote","31",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 30","Bewehrung der Vorschriften über Meldepflichten","30",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 34","Bewehrung der Vorschriften über Befahrensverbote","34",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 35","Bewehrung der Vorschriften über Verkehrsbeschränkungen","35",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 36","Bewehrung der Vorschriften zum Umweltschutz oder über das Bunkern","36",[],false]