[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bio-ahvv-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":16,"content":17,"enriched_content":18,"hierarchy":19,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bio-ahvv","Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-09-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbio-ahvv\u002Fxml.zip",9777977,"§ 18","18","Ordnungswidrigkeiten","Ordnungswidrig im Sinne des § 13 Absatz 2 Nummer 5 des Öko-Landbaugesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Absatz 1 Satz 2 nicht sicherstellt, dass er im Besitz eines Zertifikats ist,\n2.entgegen § 4 Absatz 1 oder 2 Satz 1 eine Zutat oder ein Erzeugnis kennzeichnet,\n3.entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Übersicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält,\n4.entgegen § 8 Absatz 4 Nummer 1 oder 2 eine dort genannte Kategorie des Kennzeichens oder eine dort genannte Kennzeichnung verwendet,\n5.entgegen § 9 Absatz 5 Satz 1 oder § 10 Absatz 1 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder\n6.entgegen § 16 Absatz 1 den Zugang zu einer Betriebsstätte nicht gewährt, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt.","BIO-AHVV - Ordnungswidrigkeiten - § 18 Ordnungswidrigkeiten\n\nOrdnungswidrig im Sinne des § 13 Absatz 2 Nummer 5 des Öko-Landbaugesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Absatz 1 Satz 2 nicht sicherstellt, dass er im Besitz eines Zertifikats ist,\n2.entgegen § 4 Absatz 1 oder 2 Satz 1 eine Zutat oder ein Erzeugnis kennzeichnet,\n3.entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Übersicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält,\n4.entgegen § 8 Absatz 4 Nummer 1 oder 2 eine dort genannte Kategorie des Kennzeichens oder eine dort genannte Kennzeichnung verwendet,\n5.entgegen § 9 Absatz 5 Satz 1 oder § 10 Absatz 1 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder\n6.entgegen § 16 Absatz 1 den Zugang zu einer Betriebsstätte nicht gewährt, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt.",{"abschnitt":20},"Abschnitt 5",[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 17","Feststellung von Verstößen","17",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 16","Duldungs- und Mitwirkungspflichten","16",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 15","Kontrollbericht","15",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Anlage 1","(zu § 8 Absatz 2 und 3)","anlage-1",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Anlage 2","(zu § 13 Absatz 3)","anlage-2",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Anlage 3","(zu § 14 Absatz 1 Satz 4)","anlage-3",[],false]