[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bjagdg-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bjagdg","Bundesjagdgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1952-11-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbjagdg\u002Fxml.zip",9778079,"§ 13","13","Erlöschen des Jagdpachtvertrages","Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts","Der Jagdpachtvertrag erlischt, wenn dem Pächter der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist. Er erlischt auch dann, wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines abgelaufen ist und entweder die zuständige Behörde die Erteilung eines neuen Jagdscheines unanfechtbar abgelehnt hat oder der Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Jagdscheines nicht fristgemäß erfüllt. Der Pächter hat dem Verpächter den aus der Beendigung des Pachtvertrages entstehenden Schaden zu ersetzen, wenn ihn ein Verschulden trifft.","BJAGDG - Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts - § 13 Erlöschen des Jagdpachtvertrages\n\nDer Jagdpachtvertrag erlischt, wenn dem Pächter der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist. Er erlischt auch dann, wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines abgelaufen ist und entweder die zuständige Behörde die Erteilung eines neuen Jagdscheines unanfechtbar abgelehnt hat oder der Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Jagdscheines nicht fristgemäß erfüllt. Der Pächter hat dem Verpächter den aus der Beendigung des Pachtvertrages entstehenden Schaden zu ersetzen, wenn ihn ein Verschulden trifft.",{"abschnitt":21},"III. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 12","Anzeige von Jagdpachtverträgen","12",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 11","Jagdpacht","11",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 10a","Bildung von Hegegemeinschaften","10a",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 13a","Rechtsstellung der Mitpächter","13a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 14","Wechsel des Grundeigentümers","14",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 15","Allgemeines","15",[],false]