[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bjagdg-22c":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bjagdg","Bundesjagdgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1952-11-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbjagdg\u002Fxml.zip",9778094,"§ 22c","22c","Zusätzliche Verbote in Bezug auf die Tierart Wolf","Zusätzliche Regelungen für die Tierart Wolf","(1) Es ist verboten, 1.wildlebende Wölfe zu füttern oder\n2.kranke oder verletzte Wölfe aufzunehmen, um sie gesundzupflegen.\nAusgenommen von Satz 1 sind Maßnahmen der zuständigen Behörde.\n(2) Über § 19 Absatz 1 hinaus ist es verboten, bei der Jagd auf Wölfe Folgendes zu verwenden: 1.elektronische Vorrichtungen, die töten oder betäuben können,\n2.Sprengstoff oder\n3.Fallen, die nach ihrer Bauart oder nach ihren Anwendungsbedingungen nicht selektiv sind.","BJAGDG - Jagdbeschränkungen, Pflichten bei der Jagdausübung und Beunruhigen von Wild - Zusätzliche Regelungen für die Tierart Wolf - § 22c Zusätzliche Verbote in Bezug auf die Tierart Wolf\n\n(1) Es ist verboten, 1.wildlebende Wölfe zu füttern oder\n2.kranke oder verletzte Wölfe aufzunehmen, um sie gesundzupflegen.\nAusgenommen von Satz 1 sind Maßnahmen der zuständigen Behörde.\n(2) Über § 19 Absatz 1 hinaus ist es verboten, bei der Jagd auf Wölfe Folgendes zu verwenden: 1.elektronische Vorrichtungen, die töten oder betäuben können,\n2.Sprengstoff oder\n3.Fallen, die nach ihrer Bauart oder nach ihren Anwendungsbedingungen nicht selektiv sind.",{"abschnitt":21},"V. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 22b","Maßnahmen nach Artikel 14 der Richtlinie 92\u002F43\u002FEWG in Bezug auf die Tierart Wolf; Verordnungsermächtigung","22b",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 22a","Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes","22a",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 22","Jagd- und Schonzeiten","22",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 22d","Zusätzliche Regelungen in Bezug auf die Tierart Wolf bei Jagdzeiten, Abschussregelungen und Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung","22d",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 22e","Zusammenarbeit von Bund und Ländern","22e",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 22f","Sonderregelung für Wolfshybriden im Jagdrecht","22f",[],false]